Wollen Sie ein Sicherheitsunternehmen gründen? Hier erfahren Sie mehr über das Bewachungsgewerbe.
Wenn Sie als selbstständiger Unternehmer das Bewachungsgewerbe ausüben wollen, benötigen Sie hierfür eine besondere Erlaubnis.
Ein Bewachungsgewerbe nimmt der Gesetzgeber immer dann an, wenn Sie Leistungen erbringen, die darauf gerichtet sind, das Eigentum, das Leben, die Freiheit oder die körperliche Unversehrtheit Dritter vor Angriffen zu schützen oder solche Angriffe abzuwehren.
Erlaubnispflichtige Bewachungstätigkeiten sind beispielsweise:
Nicht erlaubnispflichtig sind in der Regel:
Mit der Erlaubnis sind besondere Pflichten und Anforderungen verbunden.
Auch eine juristische Person (beispielsweise GmbH, AG) kann eine Erlaubnis erhalten.
Um eine Erlaubnis für ein Bewachungsgewerbe zu erhalten, müssen Sie
Allgemeine Unterlagen:
für die juristische Person:
für den oder die Geschäftsführer:
für den oder die Betriebsleitung:
Bitte beachten Sie:
Sie müssen alle Unterlagen im Original vorlegen, außer wenn ausdrücklich "Kopie" dabeisteht.
Wenn Sie das Bewachergewerbe wieder aufgegeben, müssen Sie das Gewerbe bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt und im Bewacherregister abmelden.
Wenn Sie in Lippe wohnen oder das Gewerbe in Lippe gründen wollen, dann füllen Sie den unter Formulare verlinkten Antrag aus und reichen ihn mit allen Unterlagen hier ein.
Wir überprüfen dann Ihre Zuverlässigkeit. Außerdem informieren wir Sie, wie sich im Bewacherregister registrieren können. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Freigabe für Ihr Bewachungsunternehmen und können sich im Bewacherregister anmelden.
Sie dürfen mit Ihrem Bewachungsgewerbe erst Erhalt nach unserer Erlaubnis beginnen.
4 - 8 Wochen
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen: