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Erlaubnis für ein Bewachungsgewerbe erhalten

Bewachungsgewerbe Erlaubnis

Wollen Sie ein Sicherheitsunternehmen gründen? Hier erfahren Sie mehr über das Bewachungsgewerbe.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wenn Sie als selbstständiger Unternehmer das Bewachungsgewerbe ausüben wollen, benötigen Sie hierfür eine besondere Erlaubnis.

Ein Bewachungsgewerbe nimmt der Gesetzgeber immer dann an, wenn Sie Leistungen erbringen, die darauf gerichtet sind, das Eigentum, das Leben, die Freiheit oder die körperliche Unversehrtheit Dritter vor Angriffen zu schützen oder solche Angriffe abzuwehren.

Erlaubnispflichtige Bewachungstätigkeiten sind beispielsweise:

  • Kauf- und Warenhausdetektive, die Diebstahl verhindern sollen,
  • Begleitung von Wert- und Geldtransporten,
  • Fluggastkontrolle,
  • Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudeüberwachung,
  • Personenschutz,
  • Schutz von militärischen oder zivilen Einrichtungen (beispielsweise Kraftwerke, Asylunterkünfte),
  • Zugangskontrolle bei Großveranstaltungen (beispielsweise Bundesligaspiele).

Nicht erlaubnispflichtig sind in der Regel:

  • Reine Detektivarbeit (also Beobachtung, Ermittlung und Materialbeschaffung),
  • Rettungs- und Pflegedienste,
  • Garderobendienste und ähnliches,
  • Babysitting oder Kinderbetreuung.

Mit der Erlaubnis sind besondere Pflichten und Anforderungen verbunden.

Auch eine juristische Person (beispielsweise GmbH, AG) kann eine Erlaubnis erhalten.

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis für ein Bewachungsgewerbe zu erhalten, müssen Sie

  • zuverlässig sein (keine Vorstrafen, keine Straftaten),
  • in geordneten Vermögensverhältnissen leben,
  • einen Sachkundenachweis (vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung) und
  • eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben.

Erforderliche Unterlagen

Allgemeine Unterlagen:

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "9", zur Vorlage beim Kreis Lippe - 320.1).
    Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde oder online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Sie wird dann direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt.
  • Versicherungsbestätigung Haftpflichtversicherung

für die juristische Person:

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
  • Bescheinigung in Steuersachen (von der Betriebssitzkommune)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "9", zur Vorlage beim Kreis Lippe - 320.1 )
    Die Auskunft ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt oder online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Sie wird dann direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt.
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (www.vollstreckungsportal.de)
  • Auskunft des Insolvenzgerichts, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist oder mangels Masse abgewiesen wurde

für den oder die Geschäftsführer:

  • Kopie Lichtbildausweis (Personalausweises oder Reisepass)
  • Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (www.vollstreckungsportal.de)
  • Auskunft des Insolvenzgerichts, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist oder mangels Masse abgewiesen wurde

für den oder die Betriebsleitung:

  • Kopie Lichtbildausweis (Personalausweises oder Reisepass)
  • Kopie Nachweis der fachlichen Qualifikation
    (Sachkunde IHK oder vergleichbarer Nachweis)


Bitte beachten Sie:
Sie müssen alle Unterlagen im Original vorlegen, außer wenn ausdrücklich "Kopie" dabeisteht.

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Wenn Sie das Bewachergewerbe wieder aufgegeben, müssen Sie das Gewerbe bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt und im Bewacherregister abmelden.

Verfahrensablauf

Wenn Sie in Lippe wohnen oder das Gewerbe in Lippe gründen wollen, dann füllen Sie den unter Formulare verlinkten Antrag aus und reichen ihn mit allen Unterlagen hier ein.

Wir überprüfen dann Ihre Zuverlässigkeit. Außerdem informieren wir Sie, wie sich im Bewacherregister registrieren können. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Freigabe für Ihr Bewachungsunternehmen und können sich im Bewacherregister anmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

4 - 8 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

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