Schulverpflegung in den Förderschulen des Kreises Lippe - erfahren Sie mehr über anfallende Kosten.
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In unseren Förderschulen mit den Förderschwerpunkten "Geistige Entwicklung" und "Emotionale und soziale Entwicklung" nehmen die Schülerinnen und Schüler in der Regel an der Verpflegung teil. Entsprechendes gilt für die Kindertagesstätte Villa Kunterbunt.
An den Kosten für die Verpflegung werden Sie als Eltern und Erziehungsberechtigten mit einem Eigenanteil beteiligt. Wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) erhalten, übernehmen wir die Kosten für das Mittagessen in voller Höhe. Eventuell anfallende Kosten für das Frühstück müssen weiterhin Sie übernehmen.
Je nachdem, ob Frühstück, Mittagessen oder Vollverpflegung geboten wird und je nach Einrichtung unterscheidet sich Ihr Eigenanteil:
Ihren Eigenanteil erheben wir in Form einer monatlichen Pauschale vorab. Zum Jahresende rechnen wir dann nach den tatsächlich eingenommenen Mahlzeiten ab.
Erster Ansprechpunkt ist die Förderschule beziehungsweise die Kita.
Falls Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz beziehen, entsprechender Nachweis.
Wenn Ihr Eigenanteil aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mit dem Jobcenter beziehungsweise dem Fachbereich 500 des Kreises Lippe abgerechnet werden soll, müssen Sie dazu bei der Schule/Kita einen aktuellen Leistungsbescheid vorlegen.
Bitte achten Sie auch darauf, rechtzeitig einen Folgeantrag für Bildungs-und Teilhabeleistungen zu stellen.
Als Eltern überweisen Sie monatlich die Pauschale für den Eigenanteil, idealerweise über einen Dauerauftrag.
Die Schule oder Kita führt eine Liste darüber, wann Ihr Kind an der Verpflegung teilgenommen hat und legt uns zum 31. Dezember eines Jahres diese Liste vor.
Wir rechnen die tatsächlich eingenommenen Mahlzeiten gegen die geleisteten Pauschalzahlungen ab.
Haben Sie zuviel gezahlt, erstatten wir die Überzahlung oder schreiben sie für das nächste Abrechnungsjahr gut. Haben Sie zuwenig gezahlt, fordern wir den offenen Betrag von Ihnen an.
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