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Anzeige nach § 12 Trinkwasserverordnung Entgegennahme

Ressourcen schonen und Regenwasser oder Brunnenwasser als Brauchwasser im Haushalt nutzen - was Sie beachten müssen, erklären wir Ihnen hier.

Kurzbeschreibung

  • Anzeigepflicht für alle Brauchwasseranlagen, egal ob Regenwasser oder Brunnenwasser:
    Jede Errichtung, Wiederinbetriebnahme, Änderung, Beendigung oder Nutzerwechsel von Brauchwasseranlagen im Haushalt zusätzlich zur Trinkwasserleitung ist dem Gesundheitsamt schriftlich anzuzeigen.
    Bestehende Anlagen müssen unverzüglich nachgemeldet werden.
  • Installation nur von anerkannten, zertifizierten Installationsfirmen des Gas- / Wasserfaches.
  • Trinkwasserleitungen dürfen niemals direkt mit der Brauchwasserinstallation verbunden sein, auch nicht vorübergehend bei Störfällen!
    Bei Trinkwassernachspeisung in den Brauchwassertank muss ein freier Auslauf gewährleistet sein.
  • Brauchwasserleitungen sind dauerhaft und deutlich farblich unterschiedlich zu den Trinkwasserleitungen zu kennzeichnen.
  • Am Haupthahn der Trinkwasserversorgung ist ein Hinweisschild anzubringen.
    Beispielsweise „Achtung, in diesem Gebäude wird zusätzlich eine Brauchwasseranlage betrieben“.
  • Zapfstellen für Brauchwasser sind deutlich und dauerhaft mit einem Schild „Betriebswasser- Kein Trinkwasser“ zu kennzeichnen.
  • Die Zapfstellen sind zusätzlich durch Steckschlüssel vor unbefugter Nutzung beispielsweise durch Kinder zu sichern.

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Trinkwasser muss für den menschlichen Gebrauch frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein.
Trinkwasser ist alles Wasser, das zum Trinken, Kochen, zur Zubereitung von Speisen oder für folgende häusliche Zwecke bestimmt ist:

  • Körperpflege- und Reinigung,
  • Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
  • Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.

Umweltbewusstes Denken und Handeln mit dem Ziel mit unserem wichtigsten Lebensmittel Trinkwasser sparsam umzugehen, sind mittlerweile bei vielen Menschen ausgeprägt. Immer häufiger werden deshalb Brauchwasseranlagen in Privathaushalten betrieben, um für häusliche Zwecke Regenwasser oder Brunnenwasser zu nutzen. Dieses Brauchwasser hat keine Trinkwasserqualität.

Als Eigentümer oder Betreiber müssen Sie uns Brauchwasseranlagen anzeigen.

Brauchwassernutzung im Haushalt:

Die Techniken und Produkte zur Nutzung von Brauchwasser im Haushalt sind ausgereift. Es steht ein technisches Regelwerk zur Verfügung, die DIN EN 1717 „Schutz des Trinkwassers“.

Vorschriftsmäßig installierte, betriebene, regelmäßig gewartete und hygienisch überprüfte Brauchwasseranlagen – also solche, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, erbaut und betrieben werden – sollten auch nach mehrjähriger Betriebszeit hygienisch einwandfrei sein. Beanstandungen sind häufig darauf zurückzuführen, dass die erforderlichen Wartungsarbeiten nicht durchgeführt wurden.

Brauchwasseranlagen für den Haushalt bedürfen einer regelmäßigen Überwachung und Pflege. Hier ist Ihre Eigenverantwortung als Betreiber gefordert.

Nachteilige Auswirkungen auf das Trinkwasser in der Hausinstallation und dadurch auch in der öffentlichen Trinkwasserversorgung müssen ausgeschlossen werden. Durch Rückfließen von Brauchwasser könnte es bei einer unzulässigen Verbindung von Brauchwasserleitung zur Trinkwasserinstallation beispielsweise zu bakteriologischen Verunreinigungen des gesamten Trinkwassernetzes kommen.

Ein Formular, mit dem Sie die Einrichtung, den Betrieb oder Änderungen eine Brauchwasseranlage anzeigen können, finden Sie unter Formulare verlinkt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Voraussetzungen

  • Brauchwasseranlagen, egal ob es sich um Regenwasseranlagen oder Hausbrunnenanlagen handelt, dürfen grundsätzlich keine Querverbindungen zum Trinkwassernetz haben. Die Brauchwasseranlage ist immer mit einem eigenen Leitungssystem, also völlig getrennt von der Trinkwasserinstallation zu betreiben.
  • Beim Betrieb einer Brauchwasseranlage müssen Sie insbesondere sicherstellen, dass eine Sicherungseinrichtung vorhanden ist. Diese soll verhindern, dass sich das Brauchwasser mit dem Trinkwasser vermischt.
  • Bei einer Regenwassernutzungsanlage ist beispielsweise bei erforderlicher Trinkwassernachspeisung die höchstmögliche Schutzkategorie sicherzustellen - der "freie Auslauf“, also eine ständig ungehinderte freie Fließstrecke.
  • Alle Zapfstellen, die mit Brauchwasser gespeist werden, sind deutlich erkennbar mit "Betriebswasser - Kein Trinkwasser" zu kennzeichnen.
  • Sie müssen die Leitungen dauerhaft farblich so kennzeichnen, dass offensichtlich ist, dass sie kein Trinkwasser führen.
  • Um eine Verwechslung beispielsweise durch Kinder oder sehgeschädigte Personen auszuschließen, müssen Sie die Entnahmestellen auch gegen einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch sichern. Das kann zum Beispiel durch ein Auslaufventil mit Steckschlüssel erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Falls Pläne oder andere Unterlagen erforderlich sind, fordern wir diese bei Ihnen an.

Formulare

Verfahrensablauf

Übersenden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular schriftlich oder elektronisch.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Frist

Eine Brauchwasseranlage müssen Sie bei uns anzeigen bei

  • Errichtung: mindestens 4 Wochen vorher,
  • Erstmaliger Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme: mindestens 4 Wochen vorher
  • Stilllegung: innerhalb von 3 Tagen
  • Übergang Eigentum oder Nutzungsrecht auf andere Person: mindestens 4 Wochen vorher
  • Nachmeldung von Bestandsanlagen: unverzüglich

Kosten

keine

Zuständige Organisationseinheit(en)

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