Sportliche Höchstleistungen - das ist das Ziel aller Sportlerinnen und Sportler im Spitzensport. Erfolge basieren hier auf einer hochwertigen Nachwuchsförderung. Unser Ziel ist es, das sportliche Potenzial für langfristige Erfolge im Spitzensport aufzubauen.
Sport ist ein elementarer und nicht mehr weg zu denkender Bestandteil des täglichen Lebens. Seine sozial- und gesundheitspolitische Bedeutung ist unbestritten. Sport erfüllt nicht nur das Bedürfnis der Menschen nach Bewegung, Spiel und Entspannung, sondern dient zudem der Gesundheit und fördert die soziale Integration.
Dies erkennen wir mit den Richtlinien zur Sportförderung an. Unser Ziel ist es, den Freizeit- und Breitensport, den Leistungssport, den Schulsport, den Gesundheitssport und Versehrtensport zu beleben und nachhaltig zu fördern.
Sportförderung ist eine freiwillige Leistung. Im Rahmen unserer Möglichkeiten wollen wir die sozial- und gesundheitspolitisch wertvolle Arbeit der lippischen Sportvereine im Breitensport, Leistungssport sowie im Freizeitsport aber auch in der aktiven Jugendarbeit durch Zuschüsse nach diesen Sportförderungsrichtlinien finanziell unterstützen. Dabei wollen wir insbesondere das ehrenamtliche Engagement sowie die Inklusion und Integration der Sportlerinnen und Sportler berücksichtigen.
Ihre Selbstständigkeit als Sportverein oder sonstige Einrichtung des Sports wird durch unsere Förderung selbstverständlich nicht eingeschränkt.
Im Bereich des Spitzensports fördern wir durch
Landes-Leistungsstützpunkte sind dezentrale Einrichtungen des Nachwuchsleistungssports an Standorten leistungsstarker Vereine mit vereinsübergreifendem Kadertraining. Landes-Leistungsstützpunkte werden auf Antrag des jeweiligen Landes-Fachverbandes gemeinsam vom Landessportbund NW und vom Kultusminister des Landes NRW anerkannt. Verbandsstützpunkte sind Trainingseinrichtungen der Talentsichtung und Talentförderung als Unterbau der Leistungsstützpunkte.
Gefördert werden können hier Trainerhonorare, die Anschaffung von Sport- und Trainingsgeräten und Qualifizierungsmaßnahmen von Stützpunktleitung und Trainingspersonal.
Unsere Förderkriterien:
Zur Beantragung haben wir ein Formular für Sie hinterlegt.
Wir wollen lippischen Sportlerinnen und Sportlern eine aktive Teilnahme an deutschen und internationalen Meisterschaften erleichtern. Für lippische Sportvereine möchten wir die Ausrichtung von deutschen und internationalen Meisterschaften ermöglichen.
Kosten, die nicht von den Sportorganisationen oder zuständigen Fachverbänden getragen werden, können anteilig bezuschusst werden. Voraussetzung ist jeweils eine entsprechende Qualifikation und Zulassung für die Teilnahme beziehungsweise Ausrichtung dieser Meisterschaften.
Bei Teilnahme an deutschen und internationalen Meisterschaften können bezuschusst werden:
Bei Ausrichtung von deutschen und internationalen Meisterschaften können bezuschusst werden:
Allgemeine Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Ihr Verein
Zuschüsse können nur gewährt werden, solange entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind.
Förderung der Sport-Leistungsstützpunkte: Das Antragsformular mit weiteren Infos finden Sie unter Formulare verlinkt.
Zuschüsse für Wettkämpfe: formloser Antrag mit Begründung
Auch wenn Sie bereits über einen längeren Zeitraum Zuschüsse erhalten haben, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf weitere Zahlungen.
Sportförderung ist eine freiwillige Leistung und erfolgt subsidiär.
Das bedeutet, dass Sie alle Möglichkeiten der Unterstützung durch Dritte ausschöpfen und einen finanziellen Eigenanteil selbst tragen müssen.
Förderung der Sport-Leistungsstützpunkte: bis spätestens 30. November des Jahres.
Zuschüsse für Wettkämpfe: rechtzeitig vor der Meisterschaft
keine