Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, übertragbaren Krankheiten beim Menschen durch Aufklärung und Beratung vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, indem entsprechende Maßnahmen ermittelt und veranlasst werden.
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind meldepflichtige Krankheiten in erster Linie von den behandelnden Ärzten zu melden. Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern werden von den Laboratorien und den Medizinaluntersuchungsämtern gemeldet.
Zu allen Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und vieles mehr auf den Internetseiten des Robert Koch Instituts.
Für Ärzte und Laboratorien stehen Meldeformulare zur Verfügung, die Sie nach Bedarf herunterladen können:
Meldeformular für eine meldepflichtige Krankheit nach §§ 6, 8 und 9 Infektionsschutzgesetz
Labor-Meldeformular Nachweis von Krankheitserregern nach §§ 7, 8 und 9 Infektionsschutzgesetz
Bitte senden Sie die Meldung innerhalb von 24 Stunden an unsere spezielle Melde-Fax-Nummer +49 5231 63011 3110 oder per E-Mail an Gesundheitsschutz@kreis-lippe.de.
Meldebogen-Scabies
Meldebogen für Kindergärten, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen
Wiederzulassungen für Gemeinschaftseinrichtungen
LZG.NRW - Rahmen-Hygieneplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Informationen zu meldepflichtigen Erkrankungen erhalten Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finden Sie Erregersteckbriefe zu einzelnen Infektionskrankheiten.
Wie Sie das Qualitätssiegel MRE für Alten- und Pflegeheime erhalten können, erfahren Sie hier: Gesundheitsaufsicht in Einrichtungen.
Zur Erhebung von MRSA sowie Acinetobacter und Enterobacteriaceae mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit oder Carbapenemase-Nachweis stehen Erhebungsbögen zur Verfügung, die nach Bedarf heruntergeladen werden können:
Carbapenem nichtempf. Erreger Erhebungsbogen
MRSA Erhebungsbogen
Das Bundesgesundheitsministerium hat hier Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Masernschutzgesetz zusammengestellt: FAQ zum Masernschutzgesetz des Bundesgesundheitsministeriums
Dokumentations-/Meldebogen Masernschutz:
Formular zum Erfassen des Masernschutzes (ausdruckbares .pdf)
Bitte senden Sie die Meldung innerhalb von 24 Stunden an unsere
spezielle Melde-Fax-Nummer +49 5231 63011 3110 oder per E-Mail an Gesundheitsschutz@kreis-lippe.de.
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