Verwarngeld, Bußgeld oder gar ein Fahrverbot - Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr sollen für alle Verkehrsteilnehmer mehr Sicherheit herstellen.
Der Kreis Lippe ist zuständig für die Überwachung und Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen mit stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen.
Geschwindigkeitsüberwachung ist notwendig, denn die Hauptunfallursache lautet immer noch: Nicht angepasste Geschwindigkeit!
Eigentlich müsste es allen Führerscheininhabern bewusst sein: Grundsätzlich darf der Fahrzeugführer nur so fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Es ist daher im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer notwendig, die Einhaltung der höchstzulässigen Geschwindigkeit zu überwachen.
Der Kreis Lippe führt eigene stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachungen durch. Messungen werden an Gefahrenstellen wie Unfallhäufungsstellen und schutzwürdigen Bereichen vorgenommen. Standorte der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind über das ganze Kreisgebiet verteilt.
Die kreiseigenen Radar- und Laserwagen sind innerhalb des Kreises Lippe wechselnd an rund 190 Messstellen im Einsatz. Die Messstellen sind jeweils größtenteils für Heck- und Frontkamera eingerichtet. Die Anzahl der Messstellen unterliegt ständigen Veränderungen.
Die aufgenommenen Tatfotos werden für die Verwertung im Verwarngeld- oder Bußgeldverfahren aufbereitet und dienen damit dem Tatbeweis im anschließenden Verfahren.
Außerdem ist der Kreis Lippe auch für die Verfolgung der durch die Polizei festgestellten allgemeinen Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig.
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind beispielsweise:
Unsere Arbeit dient dem Ziel, die Verkehrssicherheit aller Teilnehmer am Straßenverkehr zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen und das Verhalten von Verkehrsteilnehmern insgesamt zu verbessern.
Ob ein Verkehrsverstoß mit Verwarnungsgeld oder Bußgeld und in welcher Höhe geahndet wird, ergibt sich aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Je nach Art des Verstoßes wird entweder eine kostenpflichtige Verwarnung (Verwarnungsgeld) oder ein Bußgeld verhängt.
Wenn ein Verwarnungsgeld nicht gezahlt wird, leitet die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren ein.
Die Stadt Detmold führt im Stadtgebiet Detmold eigene Geschwindigkeitsüberwachungen durch.
Je nach Verfahrensstand
Zusätzlich zum festgelegten Bußgeld:
Gebühren in Höhe von 5 % des Bußgeldes, mindestens jedoch EUR 25,00,
und Auslagen in Höhe von EUR 3,50,
zusammen also mindestens EUR 28,50.
Wenn im Rahmen des Bußgeldverfahrens weitere Auslagen anfallen (beispielsweise für Laborberichte oder Gutachten), werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt.
Zahlungsweisen: