Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Anhänger über 750 Kilogramm führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96. Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ ohne Motorrad-Führerschein fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.
Ihre normale Fahrerlaubnis kann erweitert werden, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Pkw-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen (einschließlich Beladung) nicht mehr als 4.250 kg wiegen.
Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern mit maximal 125 cm³ Hubraum.
Zur Eintragung einer dieser Schlüsselzahlen müssen Sie vorab keinen Antrag bei uns stellen.
Sie absolvieren nur die entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7a (B96) oder 7b (B196) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in einer Fahrschule Ihrer Wahl und vereinbaren im Anschluss einen Termin mit uns.
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 (Krafträder mit maximal 125 cm³) bestehen folgende Voraussetzungen:
Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl erwerben Sie keine Fahrerlaubnis der Klasse A1! Die Erweiterung auf die Klasse A2 ist nicht möglich.
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 (Pkw-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen -einschließlich Beladung- nicht mehr als 4.250 kg wiegen (einschließlich Beladung)) bestehen folgende Voraussetzungen:
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit:
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **
Sie beantragen die Eintragung der Schlüsselzahl und weisen uns die Fahrerschulung nach. Wir prüfen und lassen einen neuen Kartenführerschein für Sie ausfertigen.
ungefähr 2 - 3 Wochen
Eintragung: EUR 43,70
Zahlungsweisen: