Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Führerschein erweitern (Schlüsselzahlen) z.B B96/B196

Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Anhänger über 750 Kilogramm führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96. Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ ohne Motorrad-Führerschein fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Ihre normale Fahrerlaubnis kann erweitert werden, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Pkw-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen (einschließlich Beladung) nicht mehr als 4.250 kg wiegen.

Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern mit maximal 125 cm³ Hubraum.

Zur Eintragung einer dieser Schlüsselzahlen müssen Sie vorab keinen Antrag bei uns stellen.
Sie absolvieren nur die entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7a (B96) oder 7b (B196) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in einer Fahrschule Ihrer Wahl und vereinbaren im Anschluss einen Termin mit uns.

Voraussetzungen

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 (Krafträder mit maximal 125 cm³) bestehen folgende Voraussetzungen:

  1. Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren oder länger
  2. Mindestalter von 25 Jahren bei Eintragung der Schlüsselzahl
  3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrerschulung“ von mindestens 9 Unterrichtseinheiten (Anlage 7b FEV)
  4. Zwischen Fahrerschulung und Eintragung darf maximal 1 Jahr liegen

Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl erwerben Sie keine Fahrerlaubnis der Klasse A1! Die Erweiterung auf die Klasse A2 ist nicht möglich.


Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 (Pkw-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen -einschließlich Beladung- nicht mehr als 4.250 kg wiegen (einschließlich Beladung)) bestehen folgende Voraussetzungen:

  1. Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
  2. Nachweis gemäß Anlage 7a der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrerschulung“ von mindestens 7 Unterrichtseinheiten.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit:

  • Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Bescheinigung über die absolvierte entsprechende Fahrerschulung
  • falls Ihr Führerschein nicht vom Kreis Lippe ausgestellt wurde:
    Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
  • Falls die Schulung bei einer Fahrschule außerhalb des Kreises Lippe absolviert wurde:
    Ausbildungsnachweis

Hinweise/Besonderheiten

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Eintragung der Schlüsselzahl und weisen uns die Fahrerschulung nach. Wir prüfen und lassen einen neuen Kartenführerschein für Sie ausfertigen.

Wichtige Daten - die Karteikartenabschrift

Wenn Ihr Führerschein nicht in Lippe ausgestellt wurde, kennen wir Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht.
Bitte lassen Sie möglichst vor Antragstellung von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, eine Karteikartenabschrift an uns senden. Das geht per E-Mail fuehrerscheinstelle[at)kreis-lippe.de oder per Fax +49 5231 62-184.

Anderenfalls müssen wir selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

ungefähr 2 - 3 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.