Reisekosten für Dienstreisen und dienstlich veranlasste Fortbildungen.
Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov
Reisekosten gliedern sich in Aufwendungen für Dienstreisen und für Fortbildungen. Den Beschäftigten soll die Möglichkeit gegeben werden, sich die bei einer Dienstreise entstandenen Aufwendungen erstatten zu lassen. Das können beispielsweise Fahrtkosten, Wegstreckenentschädigung, Mitnahmeentschädigung für Bedienstete und schweres Gepäck (mindestens 40 kg), Tagegeld, Übernachtungskosten sowie Nebenkosten sein.
Fahrtkosten
Wegstreckenentschädigung pro km bei Nutzung aus dienstlichem Grund:
Mitnahmeentschädigung pro km:
EUR 0,05 pro Person oder pro besonders schwerem / sperrigem Gepäckstück
Tagegeld
Ein Anspruch entsteht, wenn die Dienstreise mehr als 8 Stunden dauert.
Höhe der Tagesgeldsätze bei:
- unentgeltlich bereitgestellte Verpflegung verringert das Tagegeld entsprechend -
Übernachtungskosten:
EUR 20,00 bei privater Übernachtung ohne Beleg
EUR 80,00 Höchstsatz pro Nacht
EUR 12,00 Höchstsatz Frühstück
- höhere Übernachtungskosten müssen Sie ausreichend begründen -
Erstattungsfähig sind nur Kosten, die in einem dienstlichen Zusammenhang stehen oder die in Verbindung mit dem Dienstgeschäft entstanden sind.
Sie legen den Reisekostenantrag mit allen Belegen vor. Die Höhe der Erstattung hängt von der Art und Dauer der Reise ab. Wir berechnen die Ihnen zustehenden Reisekosten und erledigen die Auszahlung.
Keine Einträge vorhanden