Berufe des Gesundheitswesens Erfassung und Überwachung

Bevor Sie bestimmte Gesundheitsberufe ausüben oder Gesundheitsdienstleistungen anbieten, müssen Sie uns das möglicherweise anzeigen. Informieren Sie sich hier weiter.

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wenn Sie einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit dem Gesundheitsamt anzeigen. Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Zu den nichtakademischen Heilberufen zählen in NRW:

  • Diätassistentin und Diätassistent
  • Ergotherapeutin und Ergotherapeut
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und -pfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin und -assistent
  • Fachgesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger für
    • Intensivpflege und Anästhesie
    • Krankenhaushygiene
    • Psychiatrie
    • den Operationsdienst
  • Hebamme und Entbindungspfleger
  • Heilpraktikerin und Heilpraktiker
  • Logopädin und Logopäde
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medizinischer Bademeister
  • Medizinisch-technische Laborassistentin und Medizinisch technischer Laborassistent
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch technischer Radiologieassistent
  • Medizinisch-technische Assistentin und Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
  • Orthoptistin und Orthoptist
  • Pharmazeutisch–technische Assistentin und Pharmazeutisch–technischer Assistent
  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut
  • Podologin und Podologe
  • Rettungsassistentin und Rettungsassistent
  • Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter

Melden müssen Sie grundsätzlich den Beginn und die Beendigung der beruflichen Tätigkeit. Auch wesentliche Veränderungen melden Sie uns mit den erforderlichen Unterlagen.

Dieses Meldeverfahren gilt auch für Dienstleistende nach Artikel 5 Richtlinie 2005/36/EG, die zur Erbringung von Dienstleistungen von einem anderen europäischen Staat nach Deutschland wechseln.


Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung

Voraussetzungen

Geplante selbstständige Tätigkeit in einem nichtakademischen Heilberuf im Kreis Lippe.

Erforderliche Unterlagen

Mit der Anzeige über die Aufnahme der Tätigkeit übersenden Sie uns bitte zusätzlich:

Je nach Tätigkeit können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Die Aufnahme der Tätigkeit können Sie uns formlos melden oder das verlinkte Formular nutzen.

Formulare

Verfahrensablauf

Die Anzeige über die Aufnahme der Tätigkeit muss unbedingt vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit mit den Unterlagen schriftlich bei uns eingereicht werden.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Es können Kosten anfallen.

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.