Bevor Sie bestimmte Gesundheitsberufe ausüben oder Gesundheitsdienstleistungen anbieten, müssen Sie uns das möglicherweise anzeigen. Informieren Sie sich hier weiter.
Wenn Sie einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit dem Gesundheitsamt anzeigen. Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Zu den nichtakademischen Heilberufen zählen in NRW:
Melden müssen Sie grundsätzlich den Beginn und die Beendigung der beruflichen Tätigkeit. Auch wesentliche Veränderungen melden Sie uns mit den erforderlichen Unterlagen.
Dieses Meldeverfahren gilt auch für Dienstleistende nach Artikel 5 Richtlinie 2005/36/EG, die zur Erbringung von Dienstleistungen von einem anderen europäischen Staat nach Deutschland wechseln.
Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung
Geplante selbstständige Tätigkeit in einem nichtakademischen Heilberuf im Kreis Lippe.
Mit der Anzeige über die Aufnahme der Tätigkeit übersenden Sie uns bitte zusätzlich:
Je nach Tätigkeit können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Die Aufnahme der Tätigkeit können Sie uns formlos melden oder das verlinkte Formular nutzen.
Die Anzeige über die Aufnahme der Tätigkeit muss unbedingt vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit mit den Unterlagen schriftlich bei uns eingereicht werden.
Es können Kosten anfallen.
Zahlungsweisen: