Messen und Ausstellungen können durch uns festgesetzt werden und dadurch die Marktprivilegien erhalten. Was das bedeutet und wie es funktioniert, erfahren Sie hier.
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Wer im Kreis Lippe eine Messe oder eine Ausstellung veranstalten möchte, kann dafür bei uns die Festsetzung beantragen. Durch eine Festsetzung erhält die Veranstaltung dann Marktprivilegien.
Vorteile durch die Festsetzung und die Inanspruchnahme der Marktprivilegien sind unter anderem: Bei diesen Veranstaltungen gelten die Öffnungszeiten der Festsetzung. Sie dürfen unter entsprechender Rücksichtnahme auf kirchliche Belange auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind die stillen Feiertage (Karfreitag, Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totensonntag).
Festgesetzte Messen und Ausstellungen sind reisegewerbekartenprivilegiert, das heißt, Gewerbetreibende können an einer solchen Veranstaltung teilnehmen, ohne Inhaber einer Reisegewerbekarte sein zu müssen.
Veranstalter und damit Antragsteller ist diejenige natürliche oder juristische Person, die eine solche Veranstaltung ausrichtet und entsprechende Rechte und Pflichten eingeht. Beispielsweise also mit den Anbietern Verträge abschließt für die Überlassung von Standflächen.
Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt. Der Veranstalter kann in beschränktem Umfang an einzelnen Tagen während bestimmter Öffnungszeiten Endverbraucher zum Kauf zulassen.
Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.
Hinweise:
Sie müssen möglicherweise noch sonstige öffentliche Erlaubnisse oder Genehmigungen einholen (Beispiel: Gestattung nach dem GastG, Erlaubnis nach dem StrWG, Genehmigung nach der BauO NRW).
Abnahmepflichtige „Fliegende Bauten“ müssen vor der Inbetriebnahme zur Gebrauchsabnahme beim zuständigen Bauamt angezeigt werden
Gerne stehen wir auch für Ihre Fragen zur Verfügung.
Wir können nur dann eine Messe oder Ausstellung festsetzen, wenn folgendes erfüllt ist
Bitte übersenden Sie einen schriftlichen Antrag mit
Nutzen Sie gerne auch den unter Formulare verlinkten Online-Antrag auf Festsetzung.
Ausstellungen von Einzelhändlern wie zum Beispiel Möbel- oder Autohäusern am Sonntag können wir nicht festsetzen, weil dort -im Gegensatz zu Messen und Ausstellungen- nur das eigene Angebot präsentiert wird.
Für die Festsetzung von Wochenmärkten, Großmärkten, Jahrmärkten und Spezialmärkten sind die örtlichen Ordnungsämter zuständig.
Falls Sie eine Festsetzung wünschen, übersenden Sie bitte die kompletten Unterlagen an folgende Adresse:
Kreis Lippe - Der Landrat
Team Ordnung
32754 Detmold
Bitte beachten Sie:
Der Antrag gilt erst dann als wirksam gestellt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und in der geforderten Form vorliegen!
Wir prüfen und erteilen dann einen schriftlichen Bescheid.
Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden. Wenn eine festgesetzte Messe oder Ausstellung nicht oder nicht mehr durchgeführt wird, müssen Sie uns das unverzüglich schriftlich mitteilen.
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