Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Kind in KiTa anmelden

Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Lernen Sie unser Kita-Portal kennen.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Was bietet das Kita-Portal für Sie?

  • Alle Kindertageseinrichtungen in unserem Zuständigkeitsbereich (ohne Bad Salzuflen, Detmold, Lage, Lemgo) stellen sich vor. Sie können sich einen Überblick über die Betreuungsangebote verschaffen.
  • Sie können die Anmeldung Ihres Kindes/Ihrer Kinder über PC, Handy oder Tablet zeit- und ortsunabhängig im Elternportal vornehmen.
  • Sie können Ihr Kind / Ihre Kinder für bis zu 3 Einrichtungen vormerken lassen.
  • Sie erhalten ein persönliches Benutzerkonto, über das Sie jederzeit Änderungen oder Bedarfsanpassungen vornehmen können.
  • Die Korrespondenz zu der Vergabe von Kita-Plätzen läuft über Ihr persönliches Benutzerkonto.

Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, die Kindertageseinrichtungen vor einer Anmeldung zu besuchen – am besten nach vorheriger Terminvereinbarung, damit die Kita-Leitung Zeit für Sie hat.

Für Kindertageseinrichtungen außerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches wenden Sie sich bitte an die Einrichtung oder das jeweils zuständige städtische Jugendamt.

Die kreisangehörigen Jugendämter erreichen Sie:

Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Verfahrensablauf

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.