Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, dann können Sie das amtlich feststellen lassen. Menschen sind behindert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Wenn Sie über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten andauernde gesundheitliche Einschränkungen haben oder chronisch krank sind, können Sie viele Hilfen beantragen und nutzen.
Um die Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nachweisen. Hierfür benötigen Sie einen Feststellungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis.
Wir bearbeiten Ihre Anträge auf Feststellung eines Grades der Behinderung und Merkzeichen sowie auf Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:
Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden können:
Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antrag entnehmen.
Hat sich Ihre Anschrift geändert, teilen Sie uns das bitte mit. Wir brauchen dann die Nummer Ihres Schwerbehindertenausweises.
Sie können den Antrag herunterladen, ausfüllen und ausdrucken. Sie erhalten aber die Formulare auch bei Ihrem Bürgerbüro, im BürgerService des Kreises Lippe und bei uns.
Nach Eingang Ihres unterschriebenen Antrags und der Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht schreiben wir Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte an, um aktuelle Befunde einzuholen.
Zu Beschleunigung des Vorgangs können Sie uns gerne eine Kopie aktueller Befunddaten, die nicht älter als 2 Jahre sein sollten, zusenden.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
keine