Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Schwerbehindertenausweis Ausstellung

Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, dann können Sie das amtlich feststellen lassen. Menschen sind behindert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können.

Kurzbeschreibung

  • der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch
  • Mit einem Schwerbehindertenausweis können bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, beispielsweise
    • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
    • Anspruch auf Zusatzurlaub,
    • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung,
    • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr,
    • Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen,
    • Rundfunkgebührenbefreiung,
    • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen.

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wenn Sie über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten andauernde gesundheitliche Einschränkungen haben oder chronisch krank sind, können Sie viele Hilfen beantragen und nutzen.

Um die Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nachweisen. Hierfür benötigen Sie einen Feststellungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis.Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.

Wir bearbeiten Ihre Anträge auf Feststellung von GdB und Merkzeichen sowie auf Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises.

Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:

  • Steuervergünstigungen,
  • Kündigungsschutz für Arbeitnehmer,
  • Zusatzurlaub für Arbeitnehmer,
  • Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • eventuell vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen

Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden können:

  • G erhebliche Gehbehinderung
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung)
  • aG außergewöhnliche Gehbehinderung
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)
  • B Berechtigung zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson
  • RF Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
  • H Hilflosigkeit
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung)
  • Bl Blindheit
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)
  • Gl Gehörlosigkeit
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung)
  • TBl Taubblind

Voraussetzungen

Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antrag entnehmen.

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Hat sich Ihre Anschrift geändert, teilen Sie uns das bitte mit. Wir brauchen dann die Nummer Ihres Schwerbehindertenausweises.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.
Sie können den Antrag auch online ausfüllen (Formulare - Antrag online ELSA) und ausdrucken.
Sie erhalten die Papier-Formulare auch bei Ihrem Bürgerbüro, im BürgerService des Kreises Lippe und bei uns.
Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag legen Sie dann bitte alle weiteren Unterlagen (beispielsweise Foto, Arztberichte) bei.

Nach Eingang Ihres unterschriebenen Antrags und der Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht schreiben wir Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte an, um aktuelle Befunde einzuholen.

Zu Beschleunigung des Vorgangs können Sie uns gerne eine Kopie aktueller Befunddaten, die nicht älter als 2 Jahre sein sollten, zusenden.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Kosten

keine

Zuständige Organisationseinheit(en)

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.