Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Ob neu oder gebraucht - hier finden Sie ganz allgemeine Informationen.
Zuständig für die Zulassung ist die Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben.
Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf
Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.
Für ein Neufahrzeug müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die
Für ein Gebrauchtfahrzeug, das
müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.
Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen.
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **
Ihre Zulassung müssen Sie schriftlich oder online beantragen:
Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.
In der Regel direkt im Termin.
ab EUR 26,80
Zahlungsweisen:
Für das Kennzeichen fallen weitere Kosten beim Schildermacher an