Liegenschaftskataster Einsicht gewähren

Liegenschaftskataster - was das ist und wer Einsicht nehmen darf, erklären wir Ihnen hier.

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Das Liegenschaftskataster ist das landesweit flächendeckende amtliche Verzeichnis, in dem alle Grundstücke (Flurstücke) erfasst sind. Es dient der Eigentumssicherung. Gleichzeitig ist das Liegenschaftskataster die Grundlage für die Bezeichnung der Grundstücke im Grundbuch.

Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich geführtes Register.

Es unterteilt sich in einen beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in einen darstellenden Teil (Flurkarte/Liegenschaftskarte).

Im Liegenschaftskataster werden für alle Grundstücke (Flurstücke) und Gebäude folgende Informationen vorgehalten:

  • Geometrische Form, Lage und Größe,
  • Angaben über die Landnutzung und charakteristische Topographie,
  • Eigentümer und Erbbauberechtigte,
  • Ergebnisse der Bodenschätzung.

Die Geobasisdaten werden jedem zur Nutzung zugänglich gemacht. Um Angaben zu Eigentümern zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notare können das Liegenschaftskataster einsehen sowie Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Liegenschaften erhalten. In gleichem Umfang können andere Antragsteller, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen, eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster erhalten.

Auch können beispielsweise die Jagdvorsteher für Ihre Jagdgenossenschaft über die Jagdbehörde eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster zu den Flurstücken und Eigentumsverhältnissen einholen, um das in ihrer Zuständigkeit liegende Jagdkataster zu führen und zu pflegen

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben.

Erforderliche Unterlagen

Wenn man die Auszüge für jemand anderen beantragt, ist eine Vollmacht erforderlich.

Hinweise/Besonderheiten

Die Städte und Gemeinden können auch Katasterauskünfte erteilen und Auszüge fertigen, aber nur für ihr Zuständigkeitsgebiet.
Beispiel: Detmold nur für Detmold, Lage nur für Lage und so weiter.

Dort wird in der Regel Barzahlung gefordert

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

sofort

Kosten

Auszug aus der Liegenschaftskarte
EUR 30,00 für Formate DIN A4 und DIN A3
EUR 60,00 für Formate DIN A2, DIN A1 und DIN A0


Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
EUR 30,00 je Flurstücksnachweis
EUR 30,00 je Flurstücks- und Eigentümernachweis
EUR 30,00 je Grundstücksnachweis
EUR 30,00 je Bestandsnachweis

Auskünfte zu Gebühren für Mehrausfertigungen und ähnlichem erteilen wir gerne.

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Zuständige Organisationseinheit(en)

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