Wenn Sie ein Kind bekommen haben, können Sie vom Staat finanzielle Unterstützung bekommen. Wenn Sie Ihr Kind selber betreuen möchten und deshalb weniger oder gar nicht mehr arbeiten, haben Sie Anspruch auf das sogenannte Elterngeld.
Die wichtigsten Änderungen:
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Elterngeld ist eine Unterstützung für Eltern, wenn diese nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Elterngeld gibt es aber auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Beim Bezug von Elterngeld stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Diese können auch miteinander kombiniert werden.
Basiselterngeld
Das Elterngeld fängt einen Teil des fehlenden Einkommens auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Elterngeld wird nicht nach Kalendermonaten, sondern nach den Lebensmonaten des Kindes gewährt.
Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Lebensmonate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt.
Sie können die Lebensmonate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens 2 und höchstens 12 Monate für sich in Anspruch nehmen. Alleinerziehende können die vollen 14 Lebensmonate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes gezahlt werden.
Bei Frühgeburten erhöht sich der Anspruch:
Wenn das Kind 6 Wochen zu früh geboren wurde um 1 Basiselterngeldmonat, also darf Basiselterngeld für die ersten 15 Lebensmonate gezahlt werden.
Wenn das Kind 8 Wochen zu früh geboren wurde um 2 Basiselterngeldmonate, also darf Basiselterngeld für die ersten 16 Lebensmonate gezahlt werden.
Wenn das Kind 12 Wochen zu früh geboren wurde um 3 Basiselterngeldmonate, also darf Basiselterngeld für die ersten 17 Lebensmonate gezahlt werden.
Wenn das Kind 16 Wochen zu früh geboren wurde um 4 Basiselterngeldmonate, also darf Basiselterngeld für die ersten 18 Lebensmonate gezahlt werden.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus ist für Sie interessant, wenn Sie während des Elterngeldbezuges einer Teilzeittätigkeit nachgehen wollen. Hier ist die Anrechnung von Erwerbseinkommen wesentlich günstiger als beim Basiselterngeld. Sie haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen.
Anstelle von 1 Monat Basiselterngeld können Sie 2 Monate ElterngeldPlus beziehen. So können Sie ElterngeldPlus bis zu 24 Monate beziehen. ElterngeldPlus ist maximal halb so hoch wie das Basiselterngeld.
Ab dem 15. Lebensmonat darf jedoch keine Lücke im Elterngeldbezug entstehen. Die Beantragung von ElterngeldPlus ist bis zum 32. Lebensmonat begrenzt. Auch die zusätzlichen Monate aufgrund einer Frühgeburt dürfen als ElterngeldPlus beantragt werden.
Partnerschaftsbonus
Sie bekommen 2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn Sie gleichzeitig mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten mindestens 24 und maximal 32 Wochenstunden arbeiten. Das gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen.
Alleinerziehende können die Partnerschaftsbonusmonate auch alleine beziehen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Basiselterngeld beträgt zwischen 65 und 100 % des durchschnittlichen Netto-Erwerbseinkommens vor der Geburt. Der Prozentsatz richtet sich nach der Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt und ist gestaffelt.
Das Elterngeld liegt grundsätzlich zwischen EUR 300,00 und EUR 1.800 monatlich. Wird während des Bezuges von Elterngeld auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt, verringert sich das Elterngeld.
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Leistungsanspruch um jeweils EUR 300,00 für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind.
Familien mit weiteren Kindern können - abhängig vom Alter der Kinder - einen Geschwisterbonus erhalten. Dieser beträgt 10 % des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch EUR 75,00 monatlich.
Für das ElterngeldPlus sind die genannten Beträge zu halbieren.
Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet - dies betrifft auch den Mindestbetrag von EUR 300,00.
Es gibt aber eine Ausnahme:
Alle Elterngeldberechtigten, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer Mehrlingskinder erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag.
Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens EUR 300,00
Bis zu dieser Höhe steht das Elterngeld damit zusätzlich zur Verfügung.
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Falls Sie ab März 2020 einen Einkommensverlust aufgrund der Covid-19-Pandemie hatten, können Sie unter Punkt 13 B des Antrags beantragen, dass Monate von der Berechnung ausgeklammert werden.
Hierfür benötigen wir zusätzlich:
Eventuell weitere benötigte Unterlagen sind im Antrag aufgeführt. Wir können weitere Unterlagen aber auch im Beratungsgespräch erörtern.
Die notwendigen Unterlagen können Sie hier herunterladen, bequem zu Hause ausfüllen und ausdrucken.
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen bietet Ihnen auch eine telefonische Beratung rund um das Thema Elternzeit an.
Elternzeit-Hotline: Tel: 0211 837-1912
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen. Maximal 3 Monate kann rückwirkend bewilligt werden.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Einreichung der vollständigen Unterlagen circa 6 Wochen.
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