Schon mit 17 Jahren Auto fahren auf öffentlichen Straßen? Hier gibt es Details zum begleiteten Fahren ab 17.
Bitte beachten Sie:
Für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache bei uns erforderlich - Sie müssen also keinen Termin buchen.
17-jährige, die die Fahrprüfung der Klassen B und / oder BE bestanden haben, dürfen mit einer Begleitperson als Fahrzeugführende eines Autos am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen.
Begleitpersonen können auch noch nachträglich ergänzt werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
für Bewerber:
für Begleitpersonen:
Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
Ein Muster für die Einverständniserklärungen der Begleitpersonen erhalten Sie in der Fahrschule oder bei uns. Wir haben die Datei für Sie auch unter Formulare verlinkt.
Bitte beachten Sie:
Für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache bei uns erforderlich - Sie brauchen also keinen Termin buchen.
Geben Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Fahrschule ab. Die Fahrschule stempelt Ihren Antrag und leitet ihn an uns weiter.
Wenn Sie die Fahrerlaubnis erhalten, wird direkt in dem Termin die Begleitperson oder Begleitpersonen eingetragen. Sie müssen dafür das ausgefüllte und unterschriebene Formular Einverständniserklärung Begleitperson unbedingt mitbringen.
Antragstellung frühestens 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres
ungefähr 2 -3 Wochen.
Es fallen Kosten an.
Nachträgliche Eintragung einer Begleitperson zusätzlich: EUR 18,70
Zahlungsweisen: