Schon mit 17 Jahren Auto fahren auf öffentlichen Straßen? Hier gibt es Details zum begleiteten Fahren ab 17.
17-jährige, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und / oder BE bestanden haben, dürfen mit einer Begleitperson als Fahrzeugführende eines Autos am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen.
Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Begleitpersonen können auch noch nachträglich ergänzt werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Muster für die Einverständniserklärungen erhalten Sie in der Fahrschule oder bei uns.
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **
Den Antrag geben Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Fahrschule ab. Die Fahrschule stemptelt Ihren Antrag und leitet ihn an uns weiter..
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
ungefähr 2 -3 Wochen.
Eine zusätzliche Begleitperson wird direkt im Termin eingetragen.
Es fallen Kosten an.
Nachträgliche Eintragung einer Begleitperson zusätzlich: EUR 18,70
Zahlungsweisen: