Als Bufdi oder gewerblich Personen befördern - informieren Sie sich über die Bedingungen hierfür.
Sie können die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für folgende „Klassen“ erwerben:
Wenn Sie den Bundesfreiwilligendienst ableisten, erhalten Sie die FzF für Mietwagen beschränkt auf
Diese Fahrerlaubnisse werden nur befristet erteilt und können regelmäßig verlängert werden.
Die Verlängerung der Fahrerlaubnis für Kraftomnibus erfordert die Erstellung eines neuen Kartenführerscheines durch die Bundesdruckerei, was normalerweise 2 Wochen dauert.
Der alte Kartenführerschein wird bei Aushändigung des neuen eingezogen.
Um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu erhalten, müssen Sie
Für Bundesfreiwilligendienstleistende, die eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Fahrten im Rahmen ihres Ersatzdienstes benötigen, bestehen Sonderregelungen für Mindestalter, Fahrpraxis und Ortskenntnis.
Informieren Sie sich bitte bei der Organisation, bei der Sie Ihren Bundesfreiwilligendienst ableisten wollen.
Außerdem müssen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „0“) zur Vorlage beim Kreis Lippe, FG360 Straßenverkehr, 32754 Detmold, für den Verwendungszweck „Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“ beantragen.
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen.
Ihre persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle – Zimmer 190 - ist erforderlich.
Die Bearbeitungsdauer verkürzt sich erfahrungsgemäß erheblich, wenn Sie dabei die für den Nachweis Ihrer Eignung erforderlichen Unterlagen schon mitbringen können.
bei Verlängerung:
ungefähr 2 Wochen vor Ablauf der des bisherigen Führerscheins
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen: