Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

Als Bufdi oder gewerblich Personen befördern - informieren Sie sich über die Bedingungen hierfür.

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Sie können die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für folgende „Klassen“ erwerben:

  • Taxi,
  • Mietwagen,
  • Personenkraftwagen zur Durchführung gewerbsmäßiger Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen,
  • Personenkraftwagen im Linienverkehr,
  • Krankenkraftwagen.

Wenn Sie den Bundesfreiwilligendienst ableisten, erhalten Sie die FzF für Mietwagen beschränkt auf

  • Beförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs
    oder
  • Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung
    oder
  • unqualifizierten Krankentransport.

Diese Fahrerlaubnisse werden nur befristet erteilt und können regelmäßig verlängert werden.

Wenn die Fahrerlaubnis für Kraftomnibus verlängert wird, erhalten Sie einen neuen Kartenführerschein. Das dauert normalerweise 2 Wochen.
Der alte Kartenführerschein wird bei Aushändigung des neuen eingezogen.

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Voraussetzungen

Um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu erhalten, müssen Sie

  • das 21. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt) oder B sein
    (Alternativ ist der Besitz für 2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung ausreichend.),
  • bereits den EU-Kartenführerschein besitzen,
  • körperlich und geistig für die Beförderung von Fahrgästen geeignet sein,
  • die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und
  • die Gewähr dafür bieten, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
    Die zu diesem Punkt beizubringenden Unterlagen dürfen keine eignungsausschließenden Eintragungen oder Befunde enthalten.

Für Bundesfreiwilligendienstleistende, die eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Fahrten im Rahmen ihres Ersatzdienstes benötigen, bestehen Sonderregelungen für Mindestalter und Fahrpraxis.
Informieren Sie sich bitte bei der Organisation, bei der Sie Ihren Bundesfreiwilligendienst ableisten wollen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr aktueller EU-Kartenführerschein
    Haben Sie noch keinen Kartenführerschein? Dann bringen Sie bitte dafür Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie 1 aktuelles biometrisches Passbild mit.
  • Führungszeugnis
    (Belegart "O" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe, FG 360 - Verwendungszweck: „Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“)
  • Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung
    (siehe unter Formulare - bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
    (siehe unter Formulare - bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Betriebsärztliches oder arbeitsmedizinisches Gutachten über die Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung (Leistungstests; siehe weiterführende Hinweise)
  • bei Taxi, Miet- und Krankenkraftwagen:
    Bescheinigung über das angestrebte Beschäftigungsverhältnis
  • bei Krankenkraftwagen:
    Erste-Hilfe-Bescheinigung

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Verfahrensablauf

Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen.
Ihre persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle ist erforderlich.
Die Bearbeitungsdauer verkürzt sich erfahrungsgemäß erheblich, wenn Sie dabei die für den Nachweis Ihrer Eignung erforderlichen Unterlagen schon mitbringen können.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Frist

bei Verlängerung:
ungefähr 2 Wochen vor Ablauf der des bisherigen Führerscheins

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • bevorzugt: girocard
  • Bargeldzahlung

Zuständige Organisationseinheit(en)

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