Generell ist für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Für Kreisstraßen erteilt der Kreis Lippe die Sondernutzungserlaubnisse.
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzung. Jede Sondernutzung ist genehmigungspflichtig und bedarf der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Für Kreisstraßen erteilt der Kreis Lippe die Sondernutzungserlaubnisse.
Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird auf Zeit und auf Widerruf erteilt und wird durch die notwendigen Auflagen und Bedingungen ergänzt.
Sondernutzungen in diesem Sinne sind beispielsweise das Anlegen von Zufahrten an freier Strecke außerhalb von Ortschaften, die Errichtung von nichtamtlichen Werbe- und Hinweisschildern, Bauzäunen, Gerüsten, Containern sowie Warenauslagen, Außenbestuhlung.
Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum brauchen Sie zusätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Kreis Lippe).
Es muss sich um eine Kreisstraße handeln.
Der Antrag sollte die beabsichtigte Maßnahme hinreichend genau beschreiben.
In der Regel 2 Wochen
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen: