Haben Sie an einer Kreisstraße beschädigte Verkehrsschilder, fehlende Leitpfosten oder ähnliche Störungen bemerkt?
Wir sind zuständig für Verkehrseinrichtungen an Kreisstraßen.
Wenn ein Verkehrszeichen, Verkehrsschild oder eine Verkehrsleiteinrichtung beschädigt ist, oder ein sonstiger Schaden an einer Verkehrseinrichtung oder Fahrbahn vorliegt, melden Sie uns dies bitte. Wir werden umgehend für eine Reparatur sorgen. Eine möglichst genaue Angabe des Standortes (Straßenbezeichnung, Hausnummer, Straßenseite, Fahrtrichtung) und der Störung ist erforderlich.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.
Zu den Verkehrszeichen zählen:
Verkehrseinrichtungen sind:
Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.
Bitte machen Sie folgende Angaben:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen zuständig ist.
Ausnahmen für die Zuständigkeit:
keine