Sind Sie am Hobby Angeln interessiert? Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie die Fischerprüfung ablegen können.
Das Bestehen der Fischerprüfung ist in Nordrhein-Westfalen Voraussetzung für die Erlangung eines Fischereischeines. Die Fischerprüfung müssen Sie bei der unteren Fischereibehörde Ihres Hauptwohnsitzes ablegen.
Wenn Sie die Prüfung bei einer anderen Fischereibehörde ablegen möchten, brauchen Sie eine schriftliche Ausnahmegenehmigung von Ihrer zuständigen unteren Fischereibehörde.
Die Fischerprüfung findet im Kreis Lippe in der Regel zweimal jährlich (im Frühjahr und Herbst) statt.
Nähere Informationen zu den Terminen der Fischerprüfung können Sie bei uns erfragen.
Vorbereitungskurse für die Fischerprüfungen werden im Kreisgebiet unter anderem von ortsansässigen Angelvereinen angeboten. Der Besuch dieser Vorbereitungskurse ist freiwillig. Unter Hinweise / Besonderheiten finden Sie einzelne Anbieter.
Die Fischerprüfung wird in deutscher Sprache abgehalten. Hilfsmittel (Übersetzungen, Dolmetscher oder ähnliches) sind nicht zulässig.
Die Prüfung besteht aus 2 Teilen:
In der schriftlichen Prüfung müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen mit 60 Fragen aus den Fachgebieten
Sie haben die schriftliche Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 45 Fragen, davon mindestens 6 aus jedem Fachgebiet, richtig beantwortet haben.
Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, sind Sie zur praktischen Prüfung zugelassen.
Im praktischen Teil muss ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammengebaut und weiteres notwendiges Zubehör in der richtigen Reihenfolge hinzugefügt werden.
Sie müssen beim Zusammenbau des Angelgerätes mindestens 25 von 28 möglichen Punkten erreichen und 4 von 6 vorgelegten Fischarten richtig bestimmen, um die praktische Prüfung zu bestehen.
Wenn Sie den praktischen Teil der Prüfung nicht bestehen, können Sie sich bei zukünftigen Fischerprüfungen zur Nachprüfung anmelden. Bei der Nachprüfung müssen Sie dann nur den praktischen Teil wiederholen. Eine erneute Theorie-Prüfung ist nicht erforderlich.
Um an der Nachprüfung teilzunehmen, müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen.
Wenn Sie an der Fischerprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie die Teilnahme rechtzeitig beantragen und:
Anbieter von freiwilligen Vorbereitungskursen (alphabetisch sortiert):
Selbstverständlich können Sie sich auch an die örtlichen Vereine wenden.
Bieten Sie ebenfalls Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung an und möchten hier genannt werden? Bitte wenden Sie sich per E-Mail ( fischerei[at]kreis-lippe.de ) an uns.
Die geplanten Termine für die Fischerprüfung im Dezember 2023:
Dienstag, 05.12.2023, vormittags
Mittwoch, 06.12.2023, ganztägig
Donnerstag, 07.12.2023, nachmittags
Freitag, 08.12.2023 ,ganztägig
Dienstag, 12.12.2023, ganztägig
Mittwoch, 13.12.2023, ganztägig
Melden Sie sich rechtzeitig für die Prüfung an:
Füllen Sie das Anmeldeformular ("Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung" - nur Seite 1) vollständig aus und unterschreiben Sie es. Senden Sie es dann zusammen mit der Kopie von Ihrem Ausweisdokument an uns.
Wenn die Anmeldefrist abgelaufen ist, versenden wir die Zulassungsbescheide für die Prüfung. Dort erfahren Sie Ihren Prüfungstermin und den Prüfungsort.
Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten Sie ein Prüfungszeugnis.
Mit dem Prüfungszeugnis bekommen Sie dann von Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Fischereischein.
Dafür entstehen weitere Kosten.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung muss spätestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn bei der unteren Fischereibehörde vorliegen.
Anmeldeschluss für Dezember 2023 ist 06.11.2023
Prüfungsgebühr (komplette Prüfung): EUR 50,00
Nachprüfungen (= Wiederholung der praktischen Prüfung, weil durchgefallen): EUR 30,00
Ersatzausstellung (Zweitschrift) Fischerprüfungszeugnis: EUR 35,00
Zahlungsweisen: