Zum Führen eines Kraftfahrzeugs brauchen Sie den Nachweis einer Fahrerlaubnis: Den Führerschein. Wie Sie den Führerschein erhalten können, erfahren Sie hier.
Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis und der damit verbundenen Ausstellung des Führerscheins ist der
Die Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung kann nur erfolgen, wenn die Führerscheinstelle bei der Prüfung des Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis keine Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen feststellt. Bedenken können beispielsweise entstehen, wenn Sie bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind oder bei Ihnen schwerwiegende Erkrankungen oder Behinderungen vorliegen.
Sie erhalten die erforderlichen Antragsunterlagen in jeder Fahrschule sowie direkt bei der Führerscheinstelle. Fahrerlaubnisse sind in verschiedene Klassen unterteilt, zum Beispiel für PKW, Motorrad oder LKW. Deshalb sind auch unterschiedliche Antragsunterlagen notwendig.
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfragen Sie bitte bei Ihrem Fahrlehrer oder bei der Führerscheinstelle.
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **
Den Antrag können Sie bei jeder Bürgerberatung abgeben. Wenn auf dem Antrag alle nötigen Unterschriften vorhanden sind, kann der Antrag auch von einem Bevollmächtigten abgegeben werden. Der Antrag wird dann zur Führerscheinstelle beim Kreis Lippe weitergeleitet.
Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Begutachtungs-Leitlinien zur Fahreignung sowie Ausführungsbestimmungen
ungefähr 2 - 3 Wochen
Gebührenrahmen: EUR 42,60 - 103,00
Zahlungsweisen: