Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

Von Grundstücken, die nicht an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind, kann häusliches Abwasser über eine Kleinkläranlage abgeleitet werden.

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Anfallendes häusliches oder gewerbliches Abwasser muss vor Einleitung in ein Gewässer behandelt werden. In den meisten Fällen wird es dazu über die Kanalisation einer kommunalen Kläranlage zugeführt und dort wiederaufbereitet. Manchmal ist aber ein Anschluss an die Kanalisation aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen unmöglich.

In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, das Wasser auf Ihrem Grundstück in einer Kleinkläranlage zu klären und anschließend dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer zuzuführen.

Sowohl für den Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage wie auch für die Einleitung von behandeltem Wasser aus einer Kleinkläranlage benötigen Sie eine Erlaubnis von uns.

Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten in der bei Weiterführende Informationen verlinkten Broschüre.

Gerne beraten wir Sie auch.

Voraussetzungen

Das Grundstück kann nicht an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden.

Die Kleinkläranlage entspricht dem Stand der Technik und erbringt die vorgeschriebene Reinigungsleistung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtsplan
  • Katasterplan
  • Entwässerungsplan
  • Detailzeichnungen und Funktionsbeschreibungen der Abwasserbehandlungsanlage
  • Stellungnahme der zuständigen Stadt beziehungsweise Gemeinde

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

ungefähr 4 - 12 Wochen

Kosten

Kleinkläranlage Genehmigung: Mindestgebühr EUR 300,00

Einleitungserlaubnis: Mindestgebühr EUR 200,00

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Zuständige Organisationseinheit(en)

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