Wollen Sie einen Brunnen anlegen, um Grundwasser zur Gartenbewässerung oder als Trink- oder Brauchwasser zu nutzen? Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Regelungen Sie beachten müssen.
Das Grundwasser ist als Grundlage allen Lebens besonders zu schützen. Wenn Sie einen Brunnen bohren wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis.
Diese Erlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen sind und keine Trinkwasserleitung zur Verfügung steht.
Es kann auch Ausnahmen geben, bei denen Sie keine Erlaubnis brauchen.
Deshalb: Melden Sie uns den Brunnen mit dem Anzeigeformular. Dann können wir prüfen, ob eine Erlaubnis erforderlich ist oder die Anzeige schon ausreicht.
Brunnen dürfen nur außerhalb von Heilquellenschutzgebieten und den Zonen I und II von Trinkwasserschutzgebieten errichtet werden.
Weitere Voraussetzung für die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens auf Privatgrundstücken ist,
Für die Planung, den Bau und Betrieb der Einzeltrinkwasserversorgungsanlagen ist die DIN 2001 zu beachten.
Brunnen- oder Brauchwasseranlagen, bei denen durch die Nutzung auch Abwasser anfällt, beispielsweise durch eine Toilettenspülung, müssen mit einer geeichten Wasseruhr versehen werden.
Die Einleitung des anfallenden Abwassers in den gemeindlichen Schmutzwasserkanal ist nach der örtlichen Satzung gebührenpflichtig.
Bei Brauchwasseranlagen und Regenwassernutzungsanlagen muss eine klare Trennung zwischen dem Brauchwassernetz und dem Trinkwassernetz vorhanden sein.
für die reine Anzeige:
für eine Erlaubnis:
Wenn Sie das Brunnenwasser als Trinkwasser nutzen wollen, dann müssen Sie zusätzlich immer
Alternativ zu einem Brunnen zur Gartenbewässerung können Sie auch einen Trinkwasseranschluss mit einer separaten Wasseruhr installieren lassen.
Das Wasser, das über diese Uhr gezählt wird, kann von der Abwassergebühr befreit werden.
Dies kann eine günstigere Alternative zu einem Gartenbrunnen sein. Zusätzlich ist mit dieser Alternative auch gewährleistet, dass sauberes Wasser in ausreichender Menge vorhanden ist. Bei einem eigenen Gartenbrunnen ist dies nicht gewährleistet.
Die Installation einer separaten Wasseruhr stimmen Sie mit Ihrem Wasserversorger ab.
Zuerst zeigen Sie den geplanten Brunnen bei uns an.
Wir prüfen dann, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig ist. Sie erhalten schriftlich das Ergebnis unserer Prüfung.
Gleichzeitig erhält auch das Gesundheitsamt von uns eine Mitteilung über den Brunnen.
Wenn keine Erlaubnis notwendig ist, ist das Verfahren damit abgeschlossen.
Falls eine Erlaubnis nötig ist, dann müssen Sie die Erlaubnis bei uns beantragen. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid..
Die wasserrechtliche Erlaubnis ist in der Regel auf 20 Jahre befristet.
circa 4 Wochen für die Überprüfung der Anzeige,
circa 4 - 8 Wochen für die Erlaubnis
Die Anzeige eines Brunnens ist kostenfrei
Erlaubnis: Mindestgebühr EUR 200,00
Zahlungsweisen: