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Unterstützung für junge Familien: Kreistag beschließt Zuschuss für flexible Kita-Betreuungszeiten und erlässt die Kitabeiträge auch im Juli

16. Jun 2020

Der lippische Kreistag hat beschlossen, junge Familien im Zuge des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz-Gesetzes), das am 1. August in Kraft tritt, noch stärker zu unterstützen. Diese Entscheidung bringt unter anderem eine Flexibilisierung der Kita-Öffnungszeiten mit sich. Gleichzeitig sorgt der Kreistag dafür, dass auch im Juli die Eltern von Kita-Kindern im Jugendamtsbezirk des Kreises Lippe aufgrund der eingeschränkten Betreuungszeiten nicht auf den Kitagebühren sitzen bleiben und erlässt diese für den gesamten Monat Juli.

„Familie und Berufsleben unter einen Hut zu bekommen ist eine Aufgabe, bei der wir junge Familien in Lippe bestmöglich unterstützen wollen. Wie unerlässlich Kinderbetreuung ist, hat uns Corona sehr deutlich vor Augen geführt. Deshalb erheben wir auch im Juli keine Kitabeiträge und wollen mit Hilfe von KiBiZ die Kitas unterstützen, die mit einem Ausbau ihres Angebots Eltern mehr Flexibilität bieten“, unterstreicht Landrat Dr. Axel Lehmann.

Als Auswirkung der Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten mussten Kitas schließen und konnten lediglich eine Notbetreuung anbieten. So haben viele Mütter und Väter ihre Kinder zu Hause betreut. Dafür haben sie Urlaub genommen oder sich im Homeoffice organisiert. Dies verdeutlicht den Bedarf vieler junger Familien: Für sie sind ein möglichst breites Angebot und flexible Betreuungszeiten wichtig, um Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren.

Konkret bedeutet die Unterstützung junger Familien, dass der Kreis Lippe die finanzielle Förderung von kind- und bedarfsgerechten sowie familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung mit 25 Prozent bezuschusst, sodass mit dem Zuschuss vom Land NRW ein Gesamtbetrag von rund 400.000 Euro zur Verfügung steht. Das bringt flexible Öffnungszeiten in Kitas mit sich, die über wöchentlich 47 Stunden hinausgehen und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr ermöglichen. Nach Bedarf können Öffnungszeiten an Wochenenden und Feiertagen ermöglicht werden. Auch die Schließtage der Kindertageseinrichtungen können verringert werden, indem die Kitas diese Landes- und Kreiszuschüsse für die zusätzlichen Betreuungszeiten erhalten. Die Verwaltung wird Kriterien entwickeln, nach denen die Zuschüsse an die Träger, die den Bedarf an flexible Betreuungszeiten anmelden, verteilt werden.

Hintergrund:

Das neue Landesgesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern KiBiz tritt am 1. August 2020 in Kraft und hat zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern. Die Jugendämter in NRW haben diesen Landeszuschuss verpflichtend um jeweils 25 Prozent zu ergänzen.

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