Wir alle können durch eine Krankheit, einen Unfall oder im Alter in eine Lage kommen, in der wir für uns selbst keine Entscheidungen mehr treffen können oder hierfür Unterstützung brauchen. Wissen Sie, wer für Sie handelt, wenn Sie selbst das nicht mehr können?
Wir bieten Ihnen
Wenn Sie durch eine Krankheit, einen Unfall oder Alter in eine Lage kommen, in der Sie für sich selbst keine Entscheidungen mehr treffen können oder hierfür Unterstützung brauchen, dann brauchen Sie in der Regel einen sogenannten Betreuer. Auch Ehegatten, Eltern oder Kinder brauchen eine Vollmacht oder einen vom Amtsgericht bestellten Betreuer, um für eine volljährige Personen etwas verbindlich regeln zu dürfen.
Sie können schon heute dafür sorgen, dass dann eine Person Ihres Vertrauens Ihre Wünsche und Vorstellungen für Sie geltend machen kann. Hierfür müssen Sie einer Person eine Vollmacht erteilen. Dieser Person sollten Sie absolut vertrauen können, weil die Ausübung der Vollmacht nicht kontrolliert wird.
Alternativ können Sie auch zu Gunsten einer Person eine Betreuungsverfügung erteilen.
Welche Vorsorgemöglichkeiten für Sie richtig sind, bleibt ganz Ihre Entscheidung. Die Verantwortung für Ihre Verfügungen tragen Sie selbst.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie gesund bleiben und die Hilfe der in Ihren Verfügungen genannten Personen nicht in Anspruch nehmen müssen.
Sollten Sie jedoch in eine schwierige Lage kommen, haben Sie festgelegt, welche Wünsche und Vorstellungen Sie für diese Situation haben.
Wenn keine entsprechende Vollmacht vorliegt, wird im Bedarfsfall ein Betreuungsverfahren eingeleitet.
Für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist nicht zwingend ein Formular vorgeschrieben.
Sie können aber bei den Amtsgerichten in Lippe meist entsprechende Formulare bekommen.
Für die Anregung einer Betreuung reicht eventuell ein ärztliches Attest.
Wir sind die Betreuungsbehörde für das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Detmold, die eine eigene Betreuungsbehörde hat.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns und planen Sie mindestens eine halbe Stunde für ein Gespräch ein.
Rechtliche Betreuung:
Eine Betreuungsanregung kann von jedem Geschäftsfähigen und/oder Betroffenen gestellt werden.
Der Antrag ist beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Zuständig ist
keine