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Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Als Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) können Sie bis zu 5 Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen betreuen.

In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich 2 bis 3 Tagespflegepersonen in einem Verbund, als Großtagespflege zusammenschließen und insgesamt bis zu 9 Kinder betreuen.

Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder

  • länger als 3 Monate gegen Entgelt,
  • außerhalb der Wohnung der Kinder,
  • während eines Teils des Tages und
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.

Die Erlaubnis können Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Pflegeperson geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
    • Persönlichkeit,
    • Sachkompetenz und
    • Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
  • Sie haben an einer Bildungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Tagespflegepersonen. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
  • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot.
  • Das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben).
  • Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.

Erforderliche Unterlagen

  • Gesundheitszeugnis
  • erweitertes Führungszeugnis
    (Belegart "OE", bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - FG513.2).
  • Kurzlebenslauf
  • Ausbildungsnachweise
  • Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
  • Nachweis über Bildungsmaßnahmen
  • pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
    • Rahmenbedingungen
    • Familienstruktur
    • Zielen der pädagogischen Arbeit
    • Entwicklungsbedingungen der Kinder
    • Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
    • Gesundheitserziehung, Ernährung
    • Tagesablauf
    • Zielen und Formen der Elternarbeit
    • Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen

Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo ist das dortige Jugendamt zuständig.

Verfahrensablauf

Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.

Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.

Ihre persönliche Eignung wird geprüft.

Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft.

Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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