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Familie und Kindertageseinrichtungen

Elterngeld, Frühe Hilfen und Jugendförderung

Die Mitarbeitenden im Bereich Familie und Kindertageseinrichtungen kümmern sich unter anderem um die Bearbeitung von Elterngeldanträgen, Frühe Hilfen sowie Jugendförderung und Jugendschutz.

Zur Vermittlung von Tagesmüttern und Tagesvätern ist die Fachberatung Kindertagespflege aus dem Bereich erste Anlaufstelle.

Zur Anmeldung für einen Kita-Platz können Sie das Kita-Portal nutzen – der neue Online-Service der Kreisverwaltung. Zum Kita-Portal

Hier finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Aufgaben des Bereichs:

Vormundschaften und Beurkundungen

Die Mitarbeitenden im Jugendamt stellen außerdem Beurkundungen für eine Unterhaltsverpflichtung, für eine Mutterschaftsanerkennung oder für eine Vaterschaftsanerkennung aus. Weitere Informationen dazu finden Sie in der jeweiligen Dienstleistung im Serviceportal: Beurkundungen zur Unterhaltsverpflichtung oder von Mutterschafts- oder Vaterschaftsanerkennungen

  • Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung
  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen
  • Beurkundung von Mutterschaftsanerkennungen
  • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Termine sind nach Vereinbarung in allen drei Regionalbüros möglich. Einen Termin vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail. Sie können sich auch an das Frontoffice des jeweiligen Regionalbüros wenden.

Ihre Ansprechperson in der Kreisverwaltung

Elterngeld und Kindertageseinrichtungen

Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Kindertageseinrichtungen ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen. Ein gutes Betreuungsangebot für Kinder ist auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein ganz entscheidender Faktor.

Im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Lippe befinden sich 95 Kindertageseinrichtungen, die in enger Zusammenarbeit und den gesetzlichen Grundlagen von verschiedenen Trägern betrieben werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Dienstleistung "Elterngeld" sowie in der Dienstleistung "Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen" im Serviceportal.

Ihre Ansprechpersonen beim Kreis Lippe

Familienfreundlicher Kreis und Frühe Hilfen

Das Team Familienfreundlicher Kreis – Kinderschutz ist eingebunden in den Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Lippe.

Aufgaben des Teams sind unter anderem die Mitgestaltung der Familienpolitik im Kreis Lippe zur Stärkung des Lebensumfeldes der Familien. Es plant und entwickelt verschiedene, vielfältige Angebote für Familien, die sie bei der Erziehung der Kinder unterstützen sollen. Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendlichen gut und sicher aufwachsen können.

Die Angebote und Hilfen beginnen bereits während der Schwangerschaft und bauen aufeinander auf.

Dadurch ermöglichen sie eine Unterstützungs-Kette über die Frühen Hilfen bis zum Beginn der Schulzeit und wenn nötig, auch darüber hinaus.

Einen kurzen Überblick wie das Team Familienfreundlicher Kreis organisiert ist gibt es hier zum Download:

Wabenmodell - Familienfreundlicher Kreis
Erläuterung zum Wabenmodell

Die einzelnen Aufgabenbereiche im Überblick:

Frühe Hilfen

Die Frühen Hilfen möchten Eltern, Kinder und Jugendliche stärken und schützen. Sie sind ein vielfältiges Unterstützungssystem für alle (werdenden) Eltern. Frühe Hilfen sichern dabei auch die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung und Teilhabe und stützen Eltern bei der Erziehung und Förderung ihrer Kinder. Dafür gibt es viele Angebote und Projekte vom Kreis Lippe, die Familien schon frühzeitig helfen, bevor es zur Krise kommt.

Das Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz, in dem sich Einrichtungen, Beratungsstellen, Ärzte und Ärztinnen miteinander absprechen, um den Familien ein dichtes Netz von Unterstützung anbieten zu können, ist dabei der Rahmen, in dem Fachkräfte aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammenarbeiten und kooperieren.

Fachberatung Kindertagespflege

Die Fachberatung Kindertagespflege informiert, berät und begleitet Eltern in allen Fragen rund um das Thema Kindertagespflege. Kindertagespflege bietet Kindern eine flexible, individuelle und familiäre Betreuung und unterstützt so besonders auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Insbesondere für Kinder unter drei Jahren ist die Kindertagespflege eine gleichwertige Betreuungsmöglichkeit neben der in Kitas.

Kindertagespflege zeichnet sich durch kleine Gruppen und eine feste Bezugsperson aus. Der Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege ist bei der Fachberatung für Kindertagespflege zu stellen. Die Elternbeiträge werden gemäß der Elternbeitragssatzung aus dem Familienbruttoeinkommen berechnet.
Neben der Vermittlung von Tagesmüttern und Tagesvätern bzw. Tagespflegepersonen berät die Fachberatung Kindertagespflege auch Frauen und Männer, die sich für die Tätigkeit als Tagespflegeperson interessieren.

Es wird darüber informiert, welche Anforderungen an Tagesmütter und Tagesväter gestellt werden. Die strukturelle wie persönliche Eignung des Interessierten oder der Interessierten wird durch die Fachberatung festgestellt, um bei Erfüllung aller Kriterien an einer Qualifizierung zur Tagespflegeperson teilnehmen zu können.

Pädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen

Die pädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen ist als Fachaufsicht für die 23 kommunalen Kitas im Kreis Lippe zuständig. Außerdem ist sie Ansprechpersonen für Kitas und Familienzentren, Trägervertretungen und Eltern in pädagogischen Fragen.

Die Aufgabe der Fachberatung ist es, die Rahmenbedingungen in den Kitas zum Schutz von Kindern in den Einrichtungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Bei der Beratung und Planung der Familienzentren im Kreisgebiet Lippe spielt die pädagogische Fachberatung eine wichtige Rolle. Mittlerweile gibt es 27 Familienzentren oder Familienzentrumsverbünde.

Ihre Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung

Jugendförderung und Jugendschutz

Die Jugendförderung des Kreises Lippe möchten Kinder und Jugendliche fördern und schützen. Dabei ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche, aber auch die Erziehungsberechtigten, ihre Rechte und Möglichkeiten kennen.

Jugendschutz und Jugendförderung im Kreisjugendamt Lippe ist eine gesetzlich verankerte Aufgabe, die eine hohe Priorität besitzt und die in den Bereichen außerschulischer Bildung, Kultur, Jugendpolitik und der Präventionsarbeit, aber auch Jugendarbeitsschutz, ihre Schwerpunkte hat.

Das Jugendamt Kreis Lippe arbeitet bei dem Thema Kinder- und Jugendschutz eng mit vielen Partnern zusammen. Dazu gehören innerhalb der Kreisverwaltung unter anderem die Bereiche des Gesundheitsamtes oder auch der Kreispolizeibehörde.

Außerhalb der Kreisverwaltung pflegt die Jugendförderung des Kreises Lippe eine intensive Dialogkultur mit den geförderten Trägern und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, den kreisweit tätigen Jugendverbänden, Netzwerkpartnern wie die Lippische Landeskirche, das Blaukreuzzentrum Lippe oder auch der Drogenberatungsstelle Detmold, um nur einige zu nennen.

Offene Kinder- und Jugendarbeit im Bereich der Jugendförderung

Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden im Rahmen von eigens ausgestellten Leistungsvereinbarungen auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans des Kreises Lippe gefördert.

Ebenso können über den Kinder- und Jugendförderplan außerschulische Bildungsmaßnahmen im Freizeit- , Kultur- , Politik- und Kreativbereich unterstützt werden.

Die Jugendförderung zeichnet sich in diesem Kontext verantwortlich für:

  • Offene Kinder- und Jugendarbeit
  • Fachberatung und Förderung der Träger und Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit
  • Partizipationsangebote für junge Menschen
  • Konzeptarbeit
  • Wirksamkeitsdialog mit Land und Trägern sowie Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit
  • Moderation der Facharbeitskreise

Verbandliche Jugendarbeit:

  • Fachaufsicht und Fachberatung der Jugendverbände
  • Förderung verbandlicher Jugendarbeit
  • Wahrnehmung der örtlichen Zuständigkeit für Jugendverbände anderer Jugendämter, Amtshilfe
  • Bildungsangebote an Jugendverbände
  • Anerkennungsverfahren nach § 75 KJHG eines Jugendverbandes als Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Beteiligung junger Menschen:

  • Organisation und Durchführung von Jugendkonferenzen/-Kongressen
  • Begleitung von Jugendforen vor Ort

Ihre Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung

Jugendamtselternbeirat

In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Trägern Elternbeiräte gebildet.

Aus der Versammlung der Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk des Kreises Lippe, wird zum 10.11. des Jahres der Jugendamtselternbeirat des Kreises Lippe (JAEB Lippe) gewählt.

Der JAEB Lippe vertritt die Interessen der Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen gegenüber den Trägern der Jugendhilfe.

Die Internetseite des JAEB Kreis Lippe finden sie hier:

Info

Der Bereich Familie und Kindertageseinrichtungen gehört zum Jugendamt des Kreises Lippe:

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
09:00 bis 15:00 Uhr

Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr

Termine nach Absprache möglich.

Öffnungszeiten Jugendförderung und Jugendschutz:
Dienstag 09:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 16:00 Uhr

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