Ausritte mit dem Pferd in der freien Natur - erfahren Sie hier mehr über Reitkennzeichen.
Wenn Sie im Wald und in der freien Landschaft reiten möchten, dürfen Sie das nur, wenn am Zaumzeug des Pferdes, beidseitig gut sichtbar, Reitkennzeichen mit gültiger Jahresreitplakette befestigt sind.
Das Reitkennzeichen ist halterbezogen, bleibt also auch bei Ihnen, wenn das Pferd gewechselt wird.
Wer mehrere Pferde besitzt, muss für jedes Pferd ein eigenes Kennzeichen anschaffen. Die Reitkennzeichen sind nur gültig, wenn auf ihnen eine jährlich zu erneuernde und gebührenpflichtige Reitplakette angebracht ist.
Es wird zwischen Einzelreitern, also Privatpersonen, und Reiterhöfen unterschieden - Reiterhöfe sind Einrichtungen mit dem Zweck, Pferde für das Reiten im Wald und in der freien Landschaft bereit zu halten und zu vermieten.
Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern gelten auch in Nordrhein-Westfalen und umgekehrt.
Das mit der Reitabgabe eingenommene Geld kommt wieder den Reiterinnen und Reitern zugute.
Mit dem Geld werden im Rahmen ihrer Verfügbarkeit bestehende Reitwege in ganz NRW saniert beziehungsweise neue Reitwege angelegt.
Die Reitabgabe ist immer für ein ganzes Jahr fällig. Sie müssen die komplette Gebühr zahlen, auch wenn Sie das Kennzeichen nur für wenige Monate benötigen.
Wenn Sie das Reitkennzeichen dauerhaft nicht mehr benötigen, weil Sie beispielsweise Ihr Pferd verkauft haben oder es verstorben ist, dann muss die schriftliche Abmeldung bis zum 31.01. für das entsprechende Jahr erfolgen. Spätere Abmeldungen können erst im Folgejahr berücksichtigt werden.
Wenn Sie ohne gültiges Reitkennzeichen ausreiten, dann handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.
Reitkennzeichen werden nur für berittene Pferde benötigt. Wer ein Pferd führt oder eine Kutsche benutzt, benötigt kein Kennzeichen.
Sie können das Antragsformular telefonisch oder per E-Mail beim BürgerService anfordern, das Antragsformular steht, wie auch ein SEPA-Lastschriftmandat, ebenfalls unter "Formulare" für Sie bereit.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag an, ob
Eine Kündigung müssen Sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift übersenden.
Kündigungen müssen jeweils bis zum 31.Januar eines Folgejahres für das Vorjahr bei uns sein.
1 - 2 Wochen
Erstmalige Ausgabe eines Reitkennzeichens
Für die jährlich zu erneuernden Plaketten
Zahlungsweisen: