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Revision und Recht

Der Bereich Revision und Recht beinhaltet die durch das öffentliche Recht geprägten Aufgabenbereiche der Rechnungsprüfung, der Rechtsangelegenheiten, der Kommunalaufsicht, der Wahlen und des Datenschutzes.

Antikorruptionsbeauftragter

Der Kreis Lippe hat einen Antikorruptionsbeauftragten bestellt. Der Beauftragte ist in der Kreisverwaltung Ansprechperson für den Bereich der Korruptionsprävention. In dieser Funktion wirkt er an der Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 20020) vom 16.12.2004 (GV. NRW. 2005 S. 8), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.09.2021 (GV. NRW. S. 1072) mit.

Im Kreis Lippe werden die Aufgaben des Antikorruptionsbeauftragten durch die Teamleitung des Bereichs 140.1 - Rechnungsprüfung wahrgenommen.

Kontakt

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Rechnungsprüfung

Die interne Revision des Kreises Lippe wird auch als örtliche Rechnungsprüfung bezeichnet. Die gesetzlichen Aufgaben ergeben sich aus § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem 10. Teil (Rechnungsprüfung) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Rechnungsprüfung ist Kontrollinstrument des Kreistages und diesem unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit unterstellt. Sie ist bei Erfüllung der ihr zugewiesenen Prüfungsaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.

Rechtsangelegenheiten

Jede Kommunalverwaltung sieht sich mit einer Vielzahl rechtlicher Fragestellungen und Rechtsangelegenheiten konfrontiert. Mit der Interkommunalen Rechtsagentur Lippe zeigen der Kreis Lippe und die teilnehmenden Kommunen einen Weg auf, wie sich durch die interkommunale Zusammenarbeit die Kosten für externe Rechtsberatung senken lassen. Durch diese Zusammenarbeit ergeben sich mehrere Vorteile für beide Seiten, also eine sogenannte Win-win-Situation.

Kommunalaufsicht

Die Kommunalaufsicht wird im Gegensatz zur Fach- und Sonderaufsicht (zum Beispiel Schulaufsicht) als allgemeine Rechtsaufsicht ausgeübt und ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig. Um ihrer Schutzfunktion gerecht zu werden und um Rechtsfehler zu vermeiden, ist ein Schwerpunkt der Tätigkeiten die vorbeugende Beratung der kreisangehörigen Kommunen.

Wahlen

Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen werden in erster Linie von den Städten und Gemeinden durchgeführt. Dort werden die Wählerverzeichnisse geführt und die Wahllokale eingerichtet.

Bei den Wahlen übernimmt der Kreis Lippe die Aufgabe des Kreiswahlleiters (beziehungsweise des Wahlleiters bei Kommunalwahlen); der jeweils zuständige Wahlausschuss stellt das Wahlergebnis fest.

Datenschutz

Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist zuständig für alle Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit des Kreises Lippe betreffen.

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