Die Landesregierung hat zum 1. Februar 2023 die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte auslaufen lassen. Schutzmaßnahmen werden sich ab dann auf Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen konzentrieren. Seit dem 2. Februar müssen Reisende zudem in Zügen und Bussen des öffentlichen Fernverkehrs keine Coronaschutz-Maske mehr tragen.
Die Test- und Quarantäneverordnung ist zum 31. Januar 2023 gänzlich ausgelaufen. Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Seit dem 1. Februar 2023 gilt damit umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen.
Neben der Maskenpflicht im ÖPNV wurden auch die Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht verlängert. Gleiches gilt für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten.
Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 28. Februar ausgelaufen. Damit entfallen auch in NRW die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen .
Da auf Bundesebene die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie die dort bisher bestehenden Maskenpflichten für Beschäftigte entfallen, verzichtet das Land entsprechend auch auf die Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen.
Die in wenigen Bereichen verbliebenen landesrechtlichen Regelungen für positiv getestete Personen (Betretungs- und Beschäftigungsverbote in vulnerablen Einrichtungen) entfallen ebenfalls. Da auch für diese Bereiche die bundesrechtliche Testpflicht generell entfällt, fehlt der Anknüpfungspunkt zum Beispiel für Betretungsverbote.
Auch die speziellen Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen in einer besonderen Allgemeinverfügung geregelt waren, werden nicht verlängert. Somit verbleibt seit dem 1. März alleine die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Diese ergibt sich dann unmittelbar aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
Bei Fragen können Sie sich an das Bürgertelfon des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unter 0211 855-5 wenden.
Weitere Informationen gibt es auch im Internet auf den Seiten des Landes und des Bundes unter:
www.land.nrw/corona
www.mags.nrw/coronavirus
www.bundesgesundheitsministerium/coronavirus
Im Kreishaus und seinen Außenstellen ist die Maskenpflicht aufgehoben worden.
Mit Auslaufen der CoronaTeststruktur-Verordnung sind mit Ablauf des 28. Februars bundesweit die Bürgertestungen auf das Coronavirus geendet.
Zu diesem Zeitpunkt hat somit auch der Kreis Lippe die Beauftragung aller Teststellen beendet. Seit dem 1. März dürfen die noch vorhandenen Teststellen keine Corona-Tests im Auftrag des öffentlichen Gesundheitsdienstes mehr anbieten .
Daher entfällt an dieser Stelle die Übersicht über die bisherigen Teststellen in den lippischen Städten und Gemeinden.
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