Hier finden Sie Informationen zum Coronavirus in Lippe, zum Beispiel:
Wenn Sie sich angesteckt haben, positiv getestet wurden oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, informieren Sie sich hier:
Bürgerschnelltests sind ab dem 30.06. nur noch für bestimmte Personengruppen kostenlos. Ansonsten gilt: Für berechtigte Personengruppen fällt ein Eigenanteil von 3 Euro an. Alle anderen müssen die Durchführung der Tests selbst bezahlen.
Das Bundes-Gesundheitsministerium hat die Corona-Testverordnung entsprechend angepasst.
Weitere Informationen dazu, wer Anspruch auf einen kostenlosen Bürgerschnelltest hat, wer Anspruch hat auf den Eigenanteil von 3 Euro und wer die Kosten für den Bürgerschnelltest komplett selbst bezahlen muss, finden Sie auf der Seite des Bundes-Gesundheitsministeriums:
Regeln zur Isolation und Quarantäne legt das Land NRW fest (Corona-Test-und-Quarantäneverordnung). Informationen finden Sie auf der Seite des NRW-Gesundheitsministeriums: Quarantäne und Isolierung - Fragen und Antworten.
Bitte beachten Sie: Sie erhalten keinen Quarantänebescheid, das positive Testergebnis reicht als Nachweis auch für den Arbeitgeber.
Hinweis: Wenn Sie positiv auf das Corona-Virus getestet wurden und Ihre Handynummer bei der Teststelle oder ihrem Hausarzt hinterlegt haben, bekommen Sie eine SMS vom Gesundheitsamtdes Kreises Lippe. Die SMS ist ein zusätzliches Angebot an infizierte Personen, das die Registrierung des Falls beim Gesundheitsamt bestätigt. Es gelten die aktuellen Quarantäneregeln:
Hier finden Sie Informationen zur Corona-Schutzimpfung in Lippe:
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen (FAQ). Klicken Sie auf die jeweilige Überschrift, dann klappt sich der Inhalt mit den gewünschten Informationen auf.
Informationen zu aktuellen Regelungen in der Corona-Pandemie finden Sie grundsätzlich auf den Seiten des Landes NRW:
Sie haben einen Fehler in den FAQ entdeckt? Senden Sie gern eine Mail an die Pressestelle und geben uns Bescheid!
Sie vermuten, dass Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben könnten? Dann gehen Sie bitte so vor:
Hinweis: Aktuell kann für den Nachweis des Genesenenstatus nur ein positiver PCR-Test genutzt werden.
Informationen zur Lohnfortzahlung sowie Anträge bei Quarantäne oder bei einem Betreuungserfordernis finden Sie unter www.ifsg-online.de.
Für Personen in Gesundheitsberufen (§ 20a Absatz 1 Infektionsschutzgesetz), die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, gilt:
Sie wurden informiert, dass Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten? Aktuell gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktpersonen. Für alle, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, gilt:
Das Land Nordrhein-Westfalen regelt die Quarantäne in der Quarantäneverordnung. Demnach müssen Sie sich in bestimmten Fällen eigenverantwortlich in Isolation und Quarantäne begeben.
Sie erhalten keinen Quarantänebescheid vom Gesundheitsamt. Als Nachweis für die Quarantäne zählt ihr positives bzw. negatives Ergebnis, das Sie von der Teststelle, dem Hausarzt oder dem Labor bekommen haben. Haushaltsangehörige müssen nicht mehr automatisch in Quarantäne.
Weitere Informationen zur Quarantäne finden Sie auch unter www.land.nrw/corona sowie unter www.mags.nrw/coronavirus-quarantaene.
Zur Lohnfortzahlung bei Quarantäne (auch, wenn Sie z.B. ein Kind betreuen müssen, das in Quarantäne ist), informieren Sie sich unter www.ifsg-online.de.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick:
Die Dauer der Quarantäne kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es gelten folgende Regelungen:
Sie wurden positiv getestet: 10 Tage Quarantäne
Haushaltsangehörige des positiven Falls: Müssen nicht mehr in Quarantäne
Weitere Kontaktpersonen des positiven Falls: Keine Quarantäne
Für Fragen zur Erstattung des Verdienstausfalles ist der LWL unter der Telefonnummer 0800 9336397 Ansprechpartner. Informationen und Anträge gibt es ebenfalls unter www.ifsg-online.de.
Bitte beachten: Keine Lohnfortzahlung für ungeimpfte Arbeitnehmer! Wenn Sie ungeimpft sind und in Quarantäne sind, gibt es seit dem 11. Oktober keine Lohnfortzahlung mehr. Ausnahmen gibt es für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Sie können die Quarantäne durch eine Freitestung verkürzen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
Freitestung für Personen, die positiv getestet wurden:
Wer sich wegen Symptomen (Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs- oder Geschmacksstörung) testen lässt, muss automatisch in Quarantäne, bis das Testergebnis vorliegt (siehe Quarantäne-Verordnung NRW, zu finden unter www.land.nrw/corona).
Sobald das Testergebnis vorliegt, gehen Sie so vor:
Für Fragen zur Erstattung des Verdienstausfalles ist der LWL unter 0800 9336397 Ansprechpartner, Informationen und Anträge gibt es ebenfalls unter www.ifsg-online.de.
Für Personen in Gesundheitsberufen (§ 20a Absatz 1 Infektionsschutzgesetz), die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, gilt:
Ab 11. Oktober läuft die Lohnfortzahlung in der Quarantäne für ungeimpfte Arbeitnehmer aus (mit Ausnahme der Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können). Für Fragen zur Erstattung des Verdienstausfalles ist der LWL unter der Telefonnummer 0800 9336397 Ansprechpartner, Informationen und Anträge gibt es unter www.ifsg-online.de.
In folgenden Fällen wenden Sie sich für eine Testung bitte an einen Hausarzt - außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes erreichen Sie unter 116 117 einen Bereitschaftsdienst.
Hinweis: Am Wochenende ist eine PCR-Testung nur eingeschränkt möglich, bitte sondern Sie sich bestmöglich ab, bis Sie einen Termin vereinbaren können. Personen ohne Symptome können sich auch an Bürgerteststellen wenden.
Grundsätzlich ist der Test eine Kassenleistung und wird übernommen.
Freiwillige PCR-Tests sind hingegen kostenpflichtig. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Teststelle über die Kosten für einen freiwilligen PCR-Test.
An folgenden Teststellen in Lippe und den Nachbarkreisen können Sie einen freiwilligen PCR-Test machen lassen:
Hinweis: Achten Sie darauf, dass der PCR-Test im Labor ausgewertet wird (inklusive Ausweisung des CT-Werts), wenn Sie den PCR-Test zur Vorlage im Gesundheitsamt benötigen.
Personen, die positiv getestet waren und wieder gesund sind, können sich für eine Plasmaspende direkt beim Herz- und Diabeteszentrum Bad Oeynhausen melden. Telefon: 05731 97 24 00; Mail an den Coronablutspendedienst OWL
Bitte beachten Sie: Bürgerschnelltests sind ab dem 30.06. nur noch für bestimmte Personengruppen kostenlos! Ansonsten gilt: Für berechtigte Personengruppen fällt ein Eigenanteil von 3 Euro an. Alle anderen müssen die Durchführung der Tests selbst bezahlen.
Weitere Informationen dazu, wer Anspruch auf einen kostenlosen Bürgerschnelltest hat, wer Anspruch hat auf den Eigenanteil von 3 Euro und wer die Kosten für den Bürgerschnelltest komplett selbst bezahlen muss, finden Sie auf der Seite des Bundes-Gesundheitsministeriums:
Hier finden Sie eine Übersicht der Teststellen.
Beachten Sie außerdem folgende Hinweise:
Hinweis: Wer darf eine Schnelltest-/ Selbsttestbescheinigung ausstellen?
An folgenden Teststellen erhalten Sie nach dem Test eine Bescheinigung über das Ergebnis. Eine Übersicht weiterer Teststellen finden Sie auch unter www.testen-in-nrw.de sowie auf der Website des Apothekerverbands Westfalen-Lippe. Bitte beachten Sie: Für einen Schnelltest müssen Sie einen Testtermin bei der Teststelle vereinbaren. Alle Angaben zu den Teststellen und Öffnungszeiten sind ohne Gewähr und dienen zur Orientierung, bitte informieren Sie sich vorab direkt bei der jeweiligen Teststelle.
Augustdorf
Bad Salzuflen
Barntrup
Blomberg
Detmold
Dörentrup
Extertal
Horn-Bad Meinberg
Kalletal
Lage
Lemgo
Leopoldshöhe
Lügde
Oerlinghausen
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Bei Reisen ins Ausland:
Hinweis: Bitte kommen Sie nicht zum Bürgerservice der Kreisverwaltung, dort kann kein Test durchgeführt oder ein Stempel gegeben werden.
Zum Thema Beschäftigtentestungen finden Arbeitgeber und Unternehmen weitere Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Beschäftigtentestungen dürfen laut Rechtsgrundlage ausschließlich für Beschäftigte angeboten werden.
Bitte beachten Sie: Eine Testung von Besuchern (z.B. von Museen oder Fitnessstudios) ist bei Beschäftigtentestungen nicht möglich.
Unternehmen und Organisationen müssen als Anbieter von Bürgertestungen bestimmte Kriterien erfüllen. Sie müssen gegenüber dem Gesundheitsamt versichern, dass sie die vom Ministerium festgelegten Mindeststandards erfüllen. Wenn der Auftrag vom Gesundheitsamt erteilt wird, können sie umgehend mit dem Angebot von Bürgertestungen beginnen.
Anträge und Rückfragen können an diese Mailadresse gestellt werden.
Anbieter können sowohl Apotheken, Zahnarztpraxen, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Tierarztpraxen, Rettungs- und Hilfsorganisationen als auch weitere Anbieter (z.B. Drogerien) sein, die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren.
Die Abrechnung der Kosten der Tests und der Testdurchführung erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Kosten trägt der Bund.
Die Corona-Teststrukturverordnung mit den entsprechenden Regelungen sowie die Mindeststandards für Teststellen (Anlage 1 zur Corona-Teststrukturverordnung) finden Sie auf der Seite des NRW-Gesundheitsamts unter www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.
Hinweis: Der Kreis Lippe bietet keine Schulungen von Mitarbeitern zur Durchführung von Schnelltests an. Online-Schulungen werden zum Beispiel durch die Dekra oder die Johanniter angeboten.
Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie nachweisen, dass Sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich an das Land NRW unter www.land.nrw/corona , dort finden Sie auch die aktuelle Coronaschutzverordnung mit den detaillierten Regelungen.
Ein Nachweis muss wie folgt erbracht werden:
Als Nachweis der Genesung reicht ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt. So kommen Sie an den Nachweis über Ihr positives Testergebnis:
Digitale Genesenennachweise können mit dem positiven PCR-Testergebnis in Apotheken ausgestellt werden. Weitere Informationen dazu, aktuelle Hinweise sowie eine Übersicht, welche Apotheken einen Genesenennachweis ausstellen, finden Sie unter www.mein-apothekenmanager.de.
Hier finden Sie eine Übersicht, welche Länder als Virusvariantengebiet oder Hochrisikogebiet eingestuft sind:
Wer aus einem Hochrisikogebiet oder einem Virusvariantengebiet einreist, muss sich vor seiner Ankunft in Deutschland unterwww.einreiseanmeldung.deanmelden.
Alle Regelungen rund um Reiserückkehr regelt die Corona-Einreiseverordnung des Bundes. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Quarantänepflicht und zur Nachweispflicht.
Wenn Sie verreisen wollen und Informationen benötigen, welche Regelungen in Ihrem Urlaubsland gelten, informieren Sie sich bitte auf derInternetseite des Auswärtigen Amts.
Corona-Hotline:
Medizinische und psychologische Beratung:
Allgemeine Informationen zum Coronavirus und zur aktuellen Lage der Pandemie
Zu den Entwicklungen zum Coronavirus und der aktuellen Lage in Lippe wendet sich Landrat Dr. Axel Lehmann in Videobotschaften an die Menschen in Lippe:
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