Katzenschutz
Unsere Verordnung, um Katzen zu schützen
Im Kreis Lippe gibt es eine große freilebende, herrenlose Katzenpopulation, die aus entlaufenen, ausgesetzten oder zurückgelassenen Hauskatzen und deren Nachkommen entstanden ist.
Die Verordnung schützt Katzen. Sie verhindert eine weitere unkontrollierbare Vermehrung der verwilderten Katzen und das damit unweigerlich einhergehende Leiden der Tiere.

Denn in der stetig wachsenden Katzenpopulation verbreiten sich teils tödlich verlaufende Infektionskrankheiten, die das Leben und die Gesundheit der Katzen bedrohen. Manche Krankheiten können auch für die menschliche Gesundheit eine Gefahr darstellen.
Durch den kontinuierlichen Zufluss von unkastrierten Hauskatzen, der die Fortpflanzungskette weiterhin aufrecht erhält, kommen die bereits bestehenden Kastrationsbemühungen privater Tierschutzvereine an ihre Grenzen.
Wie profitiert meine Katze von der Katzenschutzverordnung?
Was bedeutet die Katzenschutzverordnung für Katzenhalterinnen und -halter im Kreis Lippe?
Wieso müssen alle Freigänger gekennzeichnet und registriert werden?
Wer ist mein Ansprechpartner?
Bei Fragen zur Kastration wenden Sie sich bitte an Ihre Tierarztpraxis.
Fundkatzen können weiterhin beim örtlichen Ordnungsamt gemeldet werden.
Für allgemeine Fragen zur Verordnung oder die Meldung von Verstößen kontaktieren Sie bitte das Veterinäramt Kreis Lippe.
Katzen registrieren
Die Haustierregister FINDEFIX oder TASSO e.V. bieten eine kostenlose Registrierung Ihrer Tiere an.
Die Registrierung ist auch online möglich.
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