Viele Menschen fragen sich, wie sie in der aktuellen Lage in der Ukraine helfen können. Den Kreis Lippe erreichen außerdem viele Fragen dazu, wie flüchtende Verwandte oder Freunde aus der Ukraine unterstützt werden können.
Auf dieser Seite finden Sie folgende Informationen:
Um den geflüchteten Menschen aus der Ukraine bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen, sucht der Kreis Lippe über sein Kommunales Integrationszentrum (KI) weitere Übersetzer oder Personen mit guten Kenntnissen der ukrainischen oder russischen Sprache. Die Sprachmittler sollen beim Ankommen in Lippe und bei Behördengängen in den Vormittagsstunden helfen. Interessierte können sich bei Dr. Frank Klute vom KI des Kreises Lippe per Mail oder unter 05231 62-1483 melden.
Informationen zu Impfungen in Lippe finden Sie auf unserer Infoseite zur Corona-Schutzimpfung. Dort finden Sie die Informationen in deutsch und auch in viele weitere Sprachen übersetzt
Deutsche Staatsangehörige in der Ukraine können sich an die Krisenhotline des Auswärtigen Amts wenden:
+49 (0) 30 / 5000 3000
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts:
Geflüchtete aus der Ukraine können den vereinfachten Antrag auf Leistungen für Asylbewerber nutzen:
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zum Ankommen in Lippe.
Der erste Weg ist zum Sozialamt der Stadt oder Gemeinde. Eine Meldung bei den örtlichen Behörden ist wichtig, um einen Überblick zu bekommen, wie viele Geflüchtete schon in Lippe angekommen sind. Die spätere Registrierung bei der Ausländerbehörde des Kreises Lippe (ohne Detmold) wird von der Stadt oder Gemeinde organisiert.
Auch hier ist der erste Weg zum örtlichen Sozialamt. Dort kann das Anliegen besprochen werden.
Ansprechpartner aus den Städten und Gemeinden finden Sie auch auf dieser Seite unter Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine.
Das örtliche Sozialamt nimmt die Stammdaten des Geflüchteten auf. Diese Daten sind später für die Registrierung bei der
Ausländeramt des Kreises Lippe oder der Stadt Detmold wichtig.
Für die Datenerfassung der Stammdaten der Geflüchteten stehen Formulare zur Verfügung:
Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Für diese Leistungsberechtigten ist seit 1. Juni 2022 das Jobcenter zuständig.
Mehrsprachige Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine und einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gibt es auf der Internetseite des Jobcenters Lippe.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eltern, die aus der Ukraine geflüchtet sind, Kindergeld erhalten. Die Voraussetzungen dazu finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.
Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, können sich an die Sozialämter der Städte und Gemeinden wenden.
Das Ausländeramt des Kreises Lippe steht mit den örtlichen Sozialämtern in Kontakt und steuert darüber die ausländerrechtliche Registrierung. Der Termin beim Ausländeramt wird den Geflüchteten rechtzeitig mitgeteilt. Für Geflüchtete, die in Detmold angekommen sind, ist das Ausländeramt der Stadt Detmold zuständig.
Wichtig: Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, um arbeiten zu dürfen. Wenn Sie eine Arbeitsstelle gefunden haben, kann das Ausländeramt kurzfristig die nötigen Dokumente ausstellen. Eine Kontaktaufnahme mit Angabe von Kontaktdaten ist über die E-Mail-Adresse Ukrnrgstrrngkrs-lppd möglich.
Die Bundesagentur für Arbeit beantwortet den Geflüchteten aus der Ukraine Fragen rund um die Arbeits- und Ausbildungssuche unter einer Sonderhotline: Die Hotline ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr unter 0911 17 87 91 5 erreichbar. Das Angebot ist auf Ukrainisch und Russisch verfügbar.
Wenn sich ein Geflüchteter bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde gemeldet hat, bekommt er dort einen Behandlungsschein und kann damit einen Hausarzt oder Facharzt aufsuchen.
Ist der Zustand lebensbedrohlich, ist die 112 zu wählen. Außerhalb der Sprechzeiten, am Wochenende und Feiertagen kann die 116 117 gewählt werden, wenn der Zustand nicht lebensbedrohlich ist und keinen Aufschub bis zur nächsten Sprechstunde des Arztes zulässt.
Für Schwangere gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Erstausstattung zu bekommen dazu können sie sich unter anderem hier beraten lassen:
Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung gibt es im Internet auf der Seite Seite "Medizinische Versorgung" der Initiative "Germany4Ukraine"(auch in ukrainisch und russisch), außerdem hat das Bundesgesundheitsministerium Antworten auf häufige Fragen zur medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer zusammengestellt.
Die Ukraine ist in Bezug auf die Tollwut ein nicht gelistetes Drittland. Das heißt: Normalerweise muss vorab eine Genehmigung vorliegen, wenn Haustiere mitgebracht werden, vor allem müssen die Haustiere aber gegen Tollwut geimpft sein.
Für Geflüchtete aus der Ukraine gelten aber vereinfachte Sonderregeln: Tierhalter können mit ihren privaten Heimtieren bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen, ohne vorab eine Genehmigung beantragen zu müssen.
Die Haustiere sollten aber von einem Tierarzt untersucht und nachträglich hier in Deutschland auf Tollwut geimpft werden. Für Geflüchtete, die in Lippe gemeldet sind, übernimmt das Veterinäramt die Kosten für die Impfung. Voraussetzung ist, dass es sich um rein private Haustiere handelt.
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie unter Einreise nach Lippe und Begleitung von Geflüchteten: Anlaufstellen des Kreises Lippe unter dem Punkt "Geflüchtete mit Haustieren: Veterinäramt".
Hier gibt es psychosoziale Beratungsstellen und Angebote:
Hier finden Sie wichtige Tipps und Hinweise zu den Themen Leben und Arbeiten in Deutschland, die Informationen sind auf den Seiten auch auf Ukrainisch und Englisch sowie teilweise auf Russisch erhältlich:
Sie wollen Geflüchtete aus der Ukraine aufnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen sowie Ihre Ansprechpartner. Beachten Sie auch die Anlaufstellen des Kreises Lippe zur Einreise nach Lippe und Begleitung von Geflüchteten.
Aktuell fragen viele Menschen, wo sie sich melden können, um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen oder auch, wo sich Geflüchtete aus der Ukraine melden können, um in Lippe aufgenommen zu werden.
Für diese Fragen sind die Städte und Gemeinden in Lippe die richtige Anlaufstelle. Nachfolgend finden Sie die Ansprechpartner aus den Städten und Gemeinden:
Falls Familien oder einzelne Personen Möglichkeiten und vor allem auch zeitliche Ressourcen sehen, ein Kind oder einen Jugendlichen aufzunehmen, müssten einige Voraussetzungen erfüllt sein, um den Kinderschutz sicherzustellen und den Kindern und Jugendlichen gute Chancen zu eröffnen, in Ruhe anzukommen. Diese Rahmenbedingungen können bei den Kommunen erfragt werden (Hier finden Sie die Ansprechpersonen bei den Städten und Gemeinden). Zudem kann so geklärt werden, welche Beratungs-und Hilfsangebote in Anspruch genommen werden können. Dies gilt auch für Menschen, die bereits in den vergangenen Tagen unbegleitete Kinder oder Jugendliche aus der Ukraine bei sich aufgenommen haben. Die lippischen Jugendämter empfehlen, der Meldepflicht bei der örtlichen Meldebehörde schnellstmöglich nachzukommen.
Wer in Lippe aus der Ukraine geflüchtete, unbegleitete Kinder bei sich aufnehmen möchte oder bereits aufgenommen hat, soll das örtlich zuständige Jugendamt informieren. Die Lippischen Jugendämter wollen die Hilfen bündeln, deshalb sollen sich die Lipper direkt an ihre örtlich zuständigen Jugendämter wenden:
Jugendamt der Stadt Detmold: krndtmldd oder 05231 97 71 11, erreichbar montags bis donnerstags zwischen 9 und 15 Uhr und freitags von 9-12 Uhr
Jugendamt der Stadt Lemgo: jgndmtlmgd
Jugendamt der Stadt Bad Salzuflen: krnBd-Slzflnd
Jugendamt der Stadt Lage: jgndmtlgd
Jugendamt Kreis Lippe für die 12 Städte und Gemeinden in Lippe: E-Mail: jgndmtkrs-lppd
Für Geflüchtete mit einer Behinderung aus der Ukraine können Sie folgende Anlaufstellen in Lippe ansprechen, um sich über Möglichkeiten der Unterstützung zu informieren:
Hier finden Sie die Ansprechpersonen beim Kreis Lippe rund um die Themen Hilfsangebote für die Ukraine, Einreise nach Lippe und Begleitung von Geflüchteten aus der Ukraine:
Für Fragen zur Einreise nach Lippe ist das Ausländeramt Kreis Lippe Ihre Anlaufstelle. Viele Informationen zu Einreise und Aufenthalt finden Sie bereits in unserer Dienstleistung zu Aufenthaltstiteln. Der Kreis Lippe hat im Ausländeramt eine Registrierstelle aufgebaut, die ab dem 28. März ihre Arbeit aufnimmt. Hier können ukrainische Geflüchtete erfasst werden. Wichtiger Hinweis: Die Registrierung im Ausländeramt ist nur mit Termin möglich. Der Termin beim Ausländeramt wird rechtzeitig mitgeteilt.
Bitte beachten Sie: Wer nach Detmold einreisen und dort wohnen möchte, wendet sich an das Ausländeramt der Stadt Detmold.
Viele häufige Fragen rund um Einreise und Aufenthalt in Deutschland werden auf folgenden Internetseiten beantwortet:
Für Geflüchtete aus der Ukraine, die ihre privaten Haustiere mitbringen, gelten aktuell erleichterte Sonderregeln:
Normalerweise muss bereits bei Einreise sichergestellt sein, dass die Tiere gegen Tollwut geimpft sind. Aufgrund der aktuellen Situation können Geflüchtete die Impfung ihrer privaten Haustiere gegen Tollwut auch in Deutschland nachholen.
Wohin können sich Geflüchtete aus der Ukraine mit ihren privaten Haustieren wenden?
Bitte wenden Sie sich mit ihrem privaten Haustier an einen Tierarzt, möglichst an einen Tierarzt im Kreis Lippe. Wenn ein Tierarzt außerhalb des Kreises Lippe aufgesucht werden soll, melden Sie sich am besten vorher beim Veterinäramt des Kreises Lippe.
Der Tierarzt untersucht das Tier, impft es gegen Tollwut und führt die erforderliche Blutuntersuchung zur Titer-Bestimmung durch. Außerdem nimmt der Tierarzt die Kennzeichnung des Tieres vor und stellt den erforderlichen EU-Heimtierausweis aus.
Die Kosten hierfür trägt das Veterinärmt des Kreises Lippe, sofern es sich um eine rein private Tierhaltung handelt.
Bis der Schutz durch die Impfung bei den Tieren gilt, sollen die Tierhalter darauf achten, dass die Tiere im Haus bleiben und keinen Kontakt zu anderen Tieren und Menschen haben. Bei Hunden ist es in Einzelfällen möglich, dass für eine kurze Zeit an der Leine ausgeführt werden - auch dann dürfen sie aber keinen Kontakt zu anderen Tieren oder Menschen haben, bis der Impfschutz hergestellt ist.
Hinweis: Diese Regelung gilt nicht für gewerbliche Transporte, die Regelungen zur gewerblichen Einfuhr von Tieren aus der Ukraine bleiben davon unberührt.
Geflüchtete aus der Ukraine, die ihre privaten Haustiere mitgebracht haben und eine Unterkunft für diese Haustiere suchen, können sich an den Tierschutzverein TASSO e.V. wenden. TASSO e.V. eine Vermittlungsplattform für Unterkünfte für Mensch und Tier eingerichtet:
Den Kreis Lippe verbindet eine offizielle Partnerschaft mit der Stadt Lutsk in der Ukraine. Im engen Austausch mit den Ansprechpartnern im Nordwesten der Ukraine werden nun Möglichkeiten der solidarischen Hilfe koordiniert. Für die Vernetzung von Hilfsangeboten können Sie sich an die Partnerschaftsbeauftragte des Kreises wenden, die auch den Kontakt in die Partnerstadt Lutsk hält.
Im Bereich Kommunale Integration sind die Aufgabenbereiche rund um Integration im Kreis Lippe gebündelt:
Um den Geflüchteten bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen, sucht der Kreis Lippe über sein Kommunales Integrationszentrum (KI) Übersetzer oder Personen mit guten Kenntnissen der ukrainischen Sprache. Sie sollen beim Ankommen in Lippe und Behördengängen helfen.
Interessierte können sich bei Dr. Frank Klute beim KI des Kreises Lippe per E-Mail oder unter 0 52 31 62 14 83 melden.
Auch in Lippe werden Hilfsangebote organisiert und Spenden für die Menschen in der Ukraine gesammelt.
An folgende weitere Organisationen können Sie sich hierfür wenden:
Es gibt zahlreiche weitere Hilfs-Organisationen, die Spenden für Menschen in der Ukraine sammeln. Hier ein lediglich beispielhafter Überblick:
Hier finden Sie viele Informationen zur Einreise nach Deutschland und leben in Deutschland in ukrainischer und russischer Sprache. Außerdem finden Sie einen Link zu Informationen zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer und russischer Sprache.
Für Menschen, die aus der Ukraine fliehen und nach Deutschland kommen, gibt es auf der Seite von Handbook Germany Informationen auch in ukrainischer und russischer Sprache. Handbook Germany ist ein Projekt, das von der Beauftragten der Bunderegierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert wird.
Auch auf den Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Auswärtigen Amts gibt es Antworten auf die häufigsten Fragen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutsch, Ukrainisch und Russisch:
Die Impfstellen des Kreises Lippe in Blomberg, Detmold und Lemgo stehen allen Geflüchtete offen, jeder kann das Angebot nutzen, auch ohne Krankenkassenkarte. Auch das privat betriebene Impfzentrum in der Messehalle Bad Salzuflen geht diesen Weg.
Weitere Informationen zu Impfungen in Lippe finden Sie auf unserer Infoseite zur Corona-Schutzimpfung. Dort finden Sie die Informationen in deutsch und auch in viele weitere Sprachen übersetzt
Auch wenn sich im Osten von Europa Staaten in kriegerischer Handlung gegenüber stehen, ist es im Moment unwahrscheinlich, dass es auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu einem Verteidigungsfall kommt.
In Deutschland ist im Verteidigungsfall allein der Bund für die äußere Sicherheit und die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Zivilschutz) zuständig.
Flankiert wird dieses System durch den Bevölkerungsschutz eines jeden Bundeslandes, so auch in Nordrhein-Westfalen. Dieser ist für extreme Wetterlagen, Terroranschläge, Großunfälle und industrielle Havarien, großflächige und lang andauernde Stromausfälle, Pandemien sowie militärische Konflikte im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und der Gefahrenabwehr zuständig. Die gesetzlichen Grundlagen für Nordrhein-Westfalen finden sich im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) wieder.
Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) beschreibt die Aufgaben des Zivilschutzes, durch nicht-militärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Die wichtigsten Informationen haben wir nachfolgend zusammengestellt, viele hilfreiche Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:
Wichtige Säulen für den Zivilschutz sind unter anderem:
Sollte dieser besondere (Verteidigungs-) Fall eintreten, so werden Sie frühzeitig darüber informiert. Wichtig ist es dann, in Hinblick auf die verschiedensten Informationsmöglichkeiten (Sirenen, Rundfunkdurchsagen, TV-Programm, Presse sowie Apps) die Lage aufmerksam zu verfolgen und sich entsprechend zu verhalten.
Der Kreis Lippe hat als Anrainer an das Atomkraftwerk Grohnde im Landkreis Hameln-Pyrmont eine ausreichende Anzahl an Jodtabletten vorrätig. Rund 1,5 Millionen Jodtabletten lagert der Bevölkerungsschutz Kreis Lippe.
Die Ausgabe der Jodtabletten würde das Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bund anordnen. Die Katastrophenschutzplanung des Kreises Lippe sieht dazu Ausgabestellen in den Städten und Gemeinden im Kreis Lippe vor, damit sich die Lipper mit Tabletten versorgen können. Sollte also ein Fall eintreten, dass die Bevölkerung mit Jodtabletten versorgt werden muss, werden die Bürgerinnen und Bürger von der Katastrophenschutzbehörde über verschiedene Informationskanäle alarmiert und informiert.
Der Krieg in der Ukraine ist allgegenwärtig und viele Eltern und Lehrkräfte fragen sich, wie sie mit dem Thema umgehen. Der Fachbereich Familienberatung und Schulpsychologie hat eine Linksammlung zum Thema psychologisch-pädagogischer Umgang mit dem Krieg in der Ukraine zusammengestellt. Bei Problemen in der Familie oder in der Schule bietet die Familienberatung und Schulpsychologische Beratung vertrauliche und professionelle Beratung an. Die Familienberatung hat außerdem Informationen und Hilfestellungen für Familien zum Krieg in der Ukraine zusammengestellt.
Bei folgenden Anlaufstellen gibt es weitere Informationen, wie Sie das Thema Kindern und Jugendlichen altersgerecht vermitteln können:
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