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Altenhilfeplanung und Pflegebedarfsplanung

Wir möchten älteren Menschen im Kreis Lippe gute Lebensbedingungen schaffen, damit sie möglichst lange selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.

Im Mittelpunkt steht hier die Entwicklung geeigneter Angebote der medizinischen und pflegerischen Versorgung und anderer niederschwelliger Hilfen, die dazu beitragen, altersbedingte Beeinträchtigungen zu kompensieren und die Selbständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erhalten.

Die regelmäßig zu erstellende Pflegebedarfsplanung für den Kreis Lippe bildet hierfür die Grundlage.

Nach § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW haben Kreise und kreisfreie Städte eine kommunale Pflegeplanung zu erstellen. Diese Planung umfasst:

  1.  Die Bestandsaufnahme der Angebote im Bereich der Altenhilfe
  2.  Die Feststellung, ob im Bereich der Altenhilfe ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot zur Verfügung gestellt wird
  3.  die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung des Hilfsangebotes zu ergreifen sind


Ferner umfasst die kommunale Pflegeplanung Angebote der komplementären Hilfen, neue Wohn- und Pflegeformen und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur.
Durch Kreistagesbeschluss vom 22. März 2021 wurde die Pflegebedarfsplanung des Kreises Lippe hinsichtlich der stationären Dauerpflege für die Jahre 2021 bis 2023 für verbindlich erklärt.

Den im Jahr 2021 fortgeschriebenen Pflegebedarfsplan können Sie hier herunterladen:

Publikationen und Broschüren

Der Bereich Altenhilfeplanung gibt regelmäßig die Broschüre "Alter Aktiv" heraus. Außerdem wird regelmäßig ein aktueller Pflegebedarfsplan veröffentlicht. Beide Dokumente sind hier zu finden:

Info

Das Thema Altenhilfeplanung wird beim Kreis Lippe schwerpunktmäßig im Bereich Soziales und Integration umgesetzt:

Kontakt

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