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Elternbefragung zum Betreuungsbedarf von Grundschulkindern

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt oft eine große Herausforderung für Eltern dar. Erweiterte Bildungs- und Betreuungsangebote können die Familien in dieser Situation unterstützen. Mit dem neuen Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) haben alle Eltern von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatzfür ihr Kind.

Um den tatsächlichen Betreuungsbedarf von Eltern mit Grundschulkindern zu ermitteln, hat das gemeinsam mit den Städten und Gemeindeneine groß angelegte Elternbefragung durchgeführt. Dabei ging es zum einen um die gewünschte Betreuungsform und den konkreten Betreuungsumfang und zum anderen auch um die Frage, was den Eltern bei den Betreuungsangeboten wichtig ist und wo sie Verbesserungsbedarf sehen.

Die Befragung wurde als Online-Befragung durchgeführt und richtete sich an Eltern von Kindern in Kindertagestätten und an Eltern von derzeitigen Grundschulkindern in den Jahrgängen 1 und 2.

Ergebnisse der Elternbefragung.

Mit rund 4.500 Teilnehmern ist eine sehr zufriedenstellende Beteiligungsquote erzielt worden.

Insgesamt hat sich ein hoher Betreuungsbedarf ergeben: Lediglich 9 Prozent der befragten Eltern haben ausdrücklich keinen Betreuungsbedarf über die reine Unterrichtszeit hinaus, wenn ihre Kinder eine Grundschule besuchen. 62 Prozent der Eltern wünschen sich eine Betreuung in einer Offenen Ganztagsgrundschule (OGS), rund ein Viertel wünscht eine Randstunden- oder Übermittagsbetreuung. 

Nach Auskunft der Grundschuleltern besuchen derzeit knapp die Hälfte der Erst- und Zweitklässler eine OGS und 22 Prozent eine Randstunden- oder Übermittagsbetreuung. Diese Angebotslücke zu schließen wird Aufgabe und Herausforderung der Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren sein.

Neben dem Ausbau der Ganztagsplätze geht es aber auch um die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsangebote.

Die ausführliche Vorstellung der Befragungsergebnisse sind im nachfolgenden Bericht zu finden:

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