Für den Kreis Lippe sind Klimaschutz und Klimaanpassung wichtige Zukunftsthemen.
Im Rahmen der geplanten Neuaufstellung der Landschaftspläne sollen Handlungs- und Umsetzungsstrategien zur Klimaanpassung erarbeitet werden.
Als Vorbereitung darauf wurde das Klimaschutzteilkonzept ‚Anpassung an den Klimawandel im Kreis Lippe‘ erstellt. Mit dem Ziel, den Klimaschutz in Deutschland voran zu bringen, wird dieses vom Bundesumweltministerium (BMU) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert.
Weitere Informationen dazu:
Durch die Erstellung eines Klimaschutzteilnkonzepts (KSTK) zur Anpassung an den Klimawandel, sollen die kreisweiten Strategien und Maßnahmen zum Klimaschutz ergänzt werden und der Kreis für zukünftige Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt gewappnet sein.
Damit verfolgt der Kreis Lippe eine Doppelstrategie, die sowohl auf CO2- und Energieeinsparungen und damit auf den Klimaschutz, als auch auf die Anpassung auf die Folgen des Klimawandels abzielt. Die Herausforderungen die sich durch die Auswirkungen des Klimawandels für den Kreis ergeben, machen eine zukunftsgerichtete und klimafreundliche Kreisentwicklung unerlässlich.
Aus diesem Grund ist die Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels im Kreisgebiet bereits Teil der strategischen Zielsetzung und soll durch die Erstellung eines KSTKs zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels stärker forciert werden.
Ein KSTK Anpassung an den Klimawandel unterstützt Kommunen bei ihren Vorkehrungen, die Folgen der bereits eingetretenen Klimaveränderungen zu bewältigen und sich auf die Folgen der Klimaänderungen, die angesichts des bereits verursachten und fortschreitenden Treibhausgas-Anstiegs in der Atmosphäre unausweichlich sind, vorzubereiten und anzupassen. Dafür analysiert es zunächst die Klimaveränderungen, die in der Region bereits zu beobachten beziehungsweise für die Zukunft zu erwarten sind, und stellt die konkreten Auswirkungen für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zusammen, die sich daraus bereits ergeben haben beziehungsweise für die Zukunft zu erwarten sind.
Ausgehend von dieser Bestandsaufnahme und Betroffenheitsanalyse entwickelt das KSTK eine Strategie zur Klimaanpassung und ein Handlungskonzept, das die erforderlichen Aktivitäten und relevanten Akteure benennt sowie den Weg zur Umsetzung der Maßnahmen weist.
Das KSTK "Anpassung an den Klimawandel" im Kreis Lippe richtet den Fokus daruf, die Landschaftsplanung und ihre Möglichkeiten, Klimaanpassung zu berücksichtigen, umzusetzen und zu fördern. Dieser Fokus wurde mit Blick auf das Projekt Flächen-Innovation-Lippe (FIL) gesetzt. Im Projekt FIL soll für den Kreis Lippe mit einer modellhaften zukunftsorientierten Landschaftsplanung ein Masterplan für die nachhaltige Transformation des ländlichen Raums an aktuelle und zukünftige Herausforderungen entstehen.
In der parallel zum KSTK laufenden Projektphase des Projektes Flächen-Innovation-Lippe (FIL) wurde ein zukunfts- und querschnittsorientiertes Planungsinstrument für die Neuaufstellung der Landschaftspläne im Kreis Lippe entwickelt. Durch die Verzahnung mit dem FIL trägt das KSTK dafür Sorge, dass die Klimawandelanpassung bei der Aufstellung der Landschaftspläne von vorneherein systematisch berücksichtigt werden kann und dass Landschaftspläne bei der Weiterentwicklung der Landnutzung gezielt zur Anpassung an die Herausforderung Klimawandel beitragen.
Der Landschaftsplan ist in Nordrhein-Westfalen die einzige hoheitliche Fachplanung auf Kreisebene und vertritt einen gesamträumlichen, querschnittsorientierten Anspruch. Er kann aufgrund seines gesetzlichen Auftrags eine zentrale Managementfunktion auch für die Klimaanpassung in diesem räumlichen Zuständigkeitsbereich übernehmen.
Ein solcher Steuerungsbedarf entsteht, da der Klimawandel teils einschneidende Auswirkungen auf die unterschiedlichen raumbedeutsamen Nutzungen mit sich bringt. Betroffen sind unter anderem Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Siedlung und Gewerbe sowie Landschaftspflege, Arten- und Biotopschutz.
Eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Flächennutzung muss daher neben Ansprüchen und Anforderungen unterschiedlicher Akteure auch den Klimawandel berücksichtigen, das heißt klimaangepasst sein. Die Landschaftsplanung bietet gute Voraussetzungen, um die Ziele von Klimaanpassung für die Flächennutzung voranzubringen. Dies gilt in besonderer Weise für Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich der Landschaftsplanung.
Für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich anderer Akteure ist die Landschaftsplanung auf die Zusammenarbeit mit Selbigen angewiesen. Hier kann sie eine informierende, unterstützende und fördernde Rolle übernehmen. Zu beachten ist, dass der Zuständigkeitsbereich der Landschaftsplanung auf den Außenbereich gemäß Bauplanungsrecht beschränkt ist.
Für die Landschaftsplanung im Kreis Lippe lassen sich drei grundsätzliche Handlungsstrategien zur Klimaanpassung formulieren:
1. Mainstreaming von Klimaanpassung in der Landschaftsplanung
2. Spezifische Maßnahmen der Landschaftsplanung für die Klimaanpassung
Mitunter können für die Anpassung Maßnahmen auf Flächen im Außenbereich erforderlich sein, die sich nicht oder nicht allein auf der Grundlage von Darstellungen und Festlegungen des Landschaftsplans realisieren lassen. Die Landschaftsplanung kann relevante Flächen für solche spezifischen Maßnahmen identifizieren und planen. Des Weiteren kann sie Entwicklungsvorgaben und Festsetzungen für diese Flächen treffen, um die spezifischen Maßnahmen zu priorisieren und gegebenenfalls auch den Erwerb oder die Pacht der Flächen durch die öffentliche Hand anzustoßen.
3. Unterstützung der Klimaanpassung von anderen raumbedeutsamen Nutzungen
Der kommunale Landschaftsplan ist nicht auf kommunale oder Schutzgebietsflächen begrenzt, sondern kann flächenbezogene Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen zur Verwirklichung von naturschutzfachlichen Zielen unabhängig von Nutzungs- und Eigentumsverhältnissen formulieren. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist die Landschaftsplanung auf eine Zusammenarbeit mit den Flächennutzenden angewiesen, da sie selbst keinen Zugriff auf die Flächen hat. Um die Realisierung der Maßnahmen auf solchen Flächen zu fördern, kann die Landschaftsplanung die jeweiligen Akteure durch Beratung, finanzielle Förderung, die Entwicklung und Organisation von Projekten, durch Kooperation und Kommunikation oder die Moderation von Prozessen unterstützen.
Im Kreis Lippe stiegen die durchschnittlichen Temperaturen im Vergleich des Zeitraums 1981–2010 zum Zeitraum 1951–1980 um ca. 0,8 °C an. Mit der Temperaturerwärmung nahmen kältebezogene Klimakenntage, beispielsweise Eistage (Tageshöchsttemperatur < 0 °C), ab. Wärmebezogene Kenntage wie Heiße Tage (Tageshöchsttemperatur > 30 °C), die mit besonderen Wärmebelastungen verbunden sein können, nahmen hingegen zu.
Gemäß den aktuellen Klimaprojektionen werden sich diese Entwicklungen in der Zukunft fortsetzen. Die für Nordrhein-Westfalen durchgeführten Modellläufe für regionale Klimaprojektionen zeigen für die nahe und die ferne Zukunft übereinstimmend einen weiteren Anstieg der Jahresmitteltemperatur, eine Abnahme der kältebezogenen Kenntage wie der Eistage und eine Zunahme der Heißen Tage und weiterer Kenntage für hohe Temperaturen.
Beim Niederschlag nahm im Vergleich des Zeitraums 1981–2010 zum Zeitraum 1951–1980 die durchschnittliche Jahresniederschlagssumme im ganzen Kreis Lippe zu, die Entwicklung in den Jahreszeiten verlief allerdings sehr unterschiedlich. Im Sommer, der bislang feuchtesten Jahreszeit, gingen die Niederschläge stark zurück, während sie im Herbst und Winter zunahmen. Sogenannte Starkniederschlagstage mit einer Niederschlagssumme von mehr als 20 mm nahmen ebenfalls zu.
Für die nahe und die ferne Zukunft zeigen die verschiedenen für Nordrhein-Westfalen erstellten Klimaprojektionen übereinstimmend einen Anstieg der Jahresniederschlagssumme, ebenso einen Anstieg der Starkniederschlagstage. Für die Entwicklung der Niederschlagssumme in den Jahreszeiten sind die Klimaprojektionen dagegen nicht richtungssicher: Im Winter und Frühjahr projizieren die Modelle weitgehend übereinstimmend eine Zunahme der Niederschläge. Für Sommer und Herbst hingegen zeigt ein Teil der regionalen Klimaprojektionen eine Abnahme, der andere Teil eine Zunahme der Niederschläge.
Die Betrachtung des über 30-Jahreszeiträume gemittelten Klimas zeigt die langfristigen Veränderungen auf, einzelne außergewöhnliche Jahre werden darin aber nicht sichtbar. Allerdings wird das Auftreten von Extremwerten bereits bei kleineren Verschiebungen von Mittelwerten wahrscheinlicher. So hat auch der Kreis Lippe in der jüngeren Vergangenheit Jahre erlebt, die sehr viel heißer oder trockener waren als der langjährige Durchschnitt oder in denen extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Hagel oder Sturm auftraten – mitunter mit massiven Auswirkungen auf die raumbedeutsamen Nutzungen im Kreis Lippe.
Den in die Erstellung des KSTK eingebundenen Vertretern der unterschiedlichen Nutzungen sind die damit verbundenen Folgen sehr bewusst, sie empfinden diese Klimawandelfolgen als bedrohlich. Im Rückblick auf die vergangenen extremen Jahre wie 2018 und 2019 ist die Wahrnehmung von Klimawandelfolgen im Kreis Lippe stark von den Folgen von Hitze, Trockenheit und Starkregen geprägt. Für das KSTK wurden folgende Klimawirkungen als prioritär herausgearbeitet:
Das KSTK beschreibt die Aktivitäten und Handlungen, die erforderlich sind, um mit diesen vorrangigen Klimawirkungen umzugehen beziehungsweise die raumbedeutsamen Nutzungen darauf vorzubereiten, dass diese Wirkungen zukünftig häufiger und intensiver auftreten können. Notwendig sind vor allem:
Bei der Erstellung des KSTK lag der besondere Fokus darauf zu prüfen, welche Rolle die Landschaftsplanung für die Klimaanpassung der Flächennutzung spielen kann. Dazu wurden die landschaftsplanerischen Handlungs- / Maßnahmenkonzepte für die Pilotregionen des FIL-Projekts auf ihre Klimarobustheit sowie auf Synergien und Konflikte mit den Erfordernissen der Klimaanpassung überprüft.
Das Ergebnis der Analyse zeigte, dass die Maßnahmen der Landschaftsplanung überwiegend synergetisch für die Klimaanpassung wirken und notwendige Handlungserfordernisse der Anpassung in etlichen Fällen teilweise oder sogar vollständig abdecken. Das bedeutet, mit einer Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen werden zugleich Zielstellung der Klimaanpassung und der Landschaftsplanung erfüllt. Dies betrifft insbesondere zahlreiche Maßnahmen, die in den Pilotregionen für
vorgesehen sind und die die Landwirtschaft, die Wasserwirtschaft sowie die Landschaftsplanung beziehungsweise den Naturschutz adressieren. Umgekehrt erhalten die Maßnahmen der Landschaftsplanung mit der zusätzlichen Begründung „Klimawandelanpassung“ ein höheres Gewicht und werden für die Umsetzung dringlicher.
Für Handlungsbedarfe zur Klimaanpassung, die durch die landschaftsplanerischen Handlungs- / Maßnahmenkonzepte des FIL-Projekts nicht vollständig abgedeckt werden, sind im KSTK weitergehende Handlungsempfehlungen für die Landschaftsplanung formuliert. Sie beschreiben, wie die Landschaftsplanung über die Maßnahmen des neu aufzustellenden Landschaftsplans hinaus die Umsetzung von Klimaanpassung unterstützen kann, beispielsweise durch ein Management von Transformationsprozessen der Flächennutzung oder durch die Entwicklung und Durchführung von Modellprojekten.
Die Landschaftsplanung ist grundsätzlich ein geeignetes Instrument, mit dem sich Ziele der Klimawandelanpassung transportieren lassen und das deren Umsetzung forcieren kann. Bei einer Integration von Landschaftsplan und eines KSTK Anpassung an den Klimawandel lässt sich der gesetzlich geregelte Planungs- und Umsetzungsprozess des etablierten Planungsinstruments Landschaftsplan für die Klimaanpassung nutzen, die Landschaftsplanung kann zum strukturell-organisatorischen Vehikel für die Klimawandelanpassung werden.
Dazu sind zunächst die landschaftsplanerischen Handlungs- / Maßnahmenkonzepte, die synergetisch auch für die Klimaanpassung wirken, sowie gegebenenfalls erforderliche weitergehende Handlungsnotwendigkeiten in den neu aufzustellenden Landschaftsplänen in Form von Zielen und Maßnahmen zu verankern und zu priorisieren. Dies gilt insbesondere für den Außenbereich, aber auch für den Übergangsbereich „Siedlungsbereich und freie Landschaft (Innen-, Außenbereich)“ kann die Landschaftsplanung Handlungsbedarfe ermitteln und Empfehlungen für Klimaanpassungsmaßnahmen aussprechen.
Die tatsächliche Umsetzung der Ziele und Maßnahmen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Flächennutzenden. Die Handlungsnotwendigkeiten, die aus den Folgen des Klimawandels, aber auch aus dem Verlust der biologischen Vielfalt und der abnehmenden Nutzbarkeit natürlicher Ressourcen resultieren, werden dabei durchaus gesehen. Der Handlungsdruck ist aber bislang oft nicht groß genug, um Umsetzungshindernisse – etwa ökonomische Erwartungen, strukturelle Ausgangsbedingungen, ungünstige förderpolitische und auch rechtliche Rahmenbedingungen – zu überwinden. Es sind daher zusätzliche Aktivitäten nötig, die sich aufgrund der thematisch-inhaltlichen Übereinstimmungen von Landschaftsplan und KSTK bündeln lassen:
Die Landschaftsplanung muss sich in Anbetracht der „neuen Aufgabe“ weiterentwickeln und dafür Sorge tragen, dass bereits im Planungs- und Aufstellungsprozess verbindliche Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der Maßnahmen geschaffen werden. Die Landschaftsplanung ist dafür stärker partizipativ und kooperativ anzulegen, um bereits während des Planungsprozesses Hindernisse für die Umsetzung einer klimaangepassten, zukunftsfähigen Flächennutzung, die die Anforderungen der unterschiedlichen Gruppen berücksichtigt, aus dem Weg zu räumen.
Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gibt es hier:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
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