Das Thema Wohnen betrifft jeden. Ob im Eigenheim, in der Mietwohnung oder einer anderen Wohnform, die ausreichende Versorgung mit Wohnraum ist ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge.
Der Kreis Lippe übernimmt verschiedene Aufgaben im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Hierzu gehören die Aufgaben der Bewilligungsbehörde für die Mittel der Sozialen Wohnraumförderung des Landes NRW sowie die Sicherung der Zweckbestimmung bereits bestehender geförderter Wohnungen.
Bezahlbarer Wohnraum, der den aktuellen Wohnbedürfnissen gerecht wird, ist ein Wunsch vieler Menschen. Ob als Mietwohnung oder Eigenheim, das Land Nordrhein-Westfalen trägt mit der Sozialen Wohnraumförderung dazu bei, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen, der auch für Haushalte mit geringem Einkommen erschwinglich ist.
Die Schwerpunkte des Förderprogramms liegen in der Mietwohnraumförderung, der Eigentumsförderung und der Modernisierungsförderung. Daneben bietet das Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW aber auch verschiedene andere Fördermöglichkeiten, wie die Förderung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende oder Darlehen für Menschen mit Schwerbehinderungen.
Der Kreis Lippe ist als Bewilligungsbehörde für das gesamte Kreisgebiet zuständig.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt die Fördermittel im Rahmen eines Mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramms zur Verfügung. Das zuständige Ministerium regelt die konkreten Fördervoraussetzungen und Modalitäten in Form von Erlassen.
Bei Förderverfahren arbeitet der Kreis Lippe dementsprechend mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zusammen.
Daneben hinaus ist auch die NRW.BANK in die Verfahren eingebunden. Je nach Förderart und Verfahren wird sie bereits in die Prüfung mit einbezogen. Nach Erteilung der Förderzusage schließt sie darüber hinaus den Darlehensvertrag mit den Fördernehmern ab und zahlt die Darlehen aus.
Weitere Informationen zu bezahlbarem Wohnraum finden Sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
oder bei der NRW.BANK sowie in der Dienstleistung "Wohnraumförderung beantragen".
Öffentlich geförderte Wohnungen sind in der Regel mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung verbunden. Sie sind für einen bestimmten Zeitraum grundsätzlich denjenigen Mietern vorbehalten, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Das sind in NRW immerhin rund 50 Prozent der Haushalte. Darüber hinaus ist auch die Höhe der zulässigen Miete beschränkt. Die Dauer der Bindung variiert je nach Förderung und Zeitpunkt der Förderzusage.
Der Kreis Lippe nimmt in diesem Zusammenhang verschiedene Aufgaben wahr, über die sichergestellt werden soll, dass die geförderten Wohnungen auch entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden.
So stellen wir zum Beispiel Wohnberechtigungsscheine aus (weitere Informationen erhalten Sie in der Dienstleistung "Wohnberechtigungsschein erhalten"), erteilen Genehmigungen für die Selbstnutzung oder den Leerstand und überprüfen die zulässigen Miethöhen.
Als Eigentümer eines geförderten Eigenheims, können Sie hier zudem die Ausstellung einer Bescheinigung über Ihr maßgebliches (Haushalts-)Einkommen beantragen. Hiermit können Sie eine Zinsvergünstigung bei der NRW.BANK beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Dienstleistung "Zinssenkung Wohnungsbauförderung".
Der Kreis Lippe ist für das gesamte Kreisgebiet, mit Ausnahme der Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo, zuständig.
Wie wirken sich die demographische Entwicklung und die sich verändernden Haushaltestrukturen auf den Wohnungsmarkt aus? Wie sieht es mit dem Wohnungsbestand aus, und wie entwickeln sich die Bedarfe einzelner Zielgruppen?
Über eine Wohnungsmarktbeobachtung und -analyse lassen sich Entwicklungen lokaler oder auch regionaler Wohnungsmärkte prognostizieren und Handlungsfelder identifizieren.
Der Kreis Lippe ist Bewilligungsbehörde für die Mittel der Sozialen Wohnraumförderung. In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Segment des preisgünstigen Wohnens und die Entwicklung des geförderten Wohnungsbestandes von Interesse.
Im Rahmen einer Kooperation der Bewilligungsbehörden in OWL wurden bereits zwei Regionale Wohnungsmarktberichte für Ostwestfalen-Lippe veröffentlicht.
Darüber hinaus hat der Kreis Lippe in Abstimmung mit neun Städten und Gemeinden im östlichen Kreisgebiet die Erarbeitung eines Regionalen Handlungskonzeptes Wohnen beauftragt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der NRW.BANK.
Hier finden Sie den Regionalen
Wohnungsmarktbericht 2017:
Ihre Ansprechpersonen zur Wohnraumförderung
Ihre Ansprechpersonen zur Sicherung und Überwachung geförderter Wohnungen