Das Thema Wohnen betrifft jeden. Ob im Eigenheim, in der Mietwohnung oder einer anderen Wohnform, die ausreichende Versorgung mit Wohnraum ist ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge.
Der Kreis Lippe übernimmt verschiedene Aufgaben im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Hierzu gehören die Aufgaben der Bewilligungsbehörde für die Mittel der Sozialen Wohnraumförderung des Landes NRW sowie die Sicherung der Zweckbestimmung bereits bestehender geförderter Wohnungen.
Weitere Informationen dazu, wie die Wohnraumförderung und die Sicherung und Überwachung geförderter Wohnung abläuft sowie Ihre Ansprechpersonen zu Ihren Anliegen, finden Sie in den Leistungen im Serviceportal:
Wie wirken sich die demographische Entwicklung und die sich verändernden Haushaltestrukturen auf den Wohnungsmarkt aus? Wie sieht es mit dem Wohnungsbestand aus, und wie entwickeln sich die Bedarfe einzelner Zielgruppen?
Über eine Wohnungsmarktbeobachtung und -analyse lassen sich Entwicklungen lokaler oder auch regionaler Wohnungsmärkte prognostizieren und Handlungsfelder identifizieren.
Der Kreis Lippe ist Bewilligungsbehörde für die Mittel der Sozialen Wohnraumförderung. In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Segment des preisgünstigen Wohnens und die Entwicklung des geförderten Wohnungsbestandes von Interesse.
Im Rahmen einer Kooperation der Bewilligungsbehörden in OWL wurden bereits zwei Regionale Wohnungsmarktberichte für Ostwestfalen-Lippe veröffentlicht.
Darüber hinaus hat der Kreis Lippe in Abstimmung mit neun Städten und Gemeinden im östlichen Kreisgebiet die Erarbeitung eines Regionalen Handlungskonzeptes Wohnen beauftragt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der NRW.BANK.
